POL-RE: Polizei kontrolliert grenzübergreifend - "Aachener Erklärung" auch im Kreis Recklinghausen und Bottrop umgesetzt
(ots) - Im Kreis Recklinghausen und Bottrop hat die Polizei einen
Fahndungs- und Kontrolltag im Sinne der "Aachener Erklärung" durchgeführt. Zur
Bekämpfung der Hauptunfallursachen sowie der Eigentums- und Straßenkriminalität
war die Polizei Recklinghausen am Mittwoch (27.11.2019) auf den Straßen des
Zuständigkeitsbereichs unterwegs und hat Fahrzeuge und Personen kontrolliert und
überprüft. Die Innenminister der Niederlande, Belgiens, Deutschlands sowie der
Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen hatten im Oktober
2016 gemeinsame Maßnahmen in der "Aachener Erklärung" beschlossen. Durch die
Kontrollen wird der Druck auf reisende Täter erhöht. Die gewonnenen Erkenntnisse
werden ausgewertet und mobile Täter können auf ihren Reisewegen in den Fokus
genommen werden. Die Überprüfungen fanden im ganzen Zuständigkeitsbereich an
insgesamt 27 unterschiedlichen Stellen statt. Bei gezielten Verkehrskontrollen
sind den Beamtinnen und Beamten einige Tatverdächtige und Temposünder
aufgefallen. Zwei Männer machten unter anderem auf sich aufmerksam, weil sie
zwei Polizistinnen in der Stadt Gladbeck mit abfälligen Blicken bedachten. Als
die Beamtinnen die Männer kontrollierten, fanden sie bei einem der beiden, einem
20-Jährigen, ein verbotenes Einhandmesser. Die Polizei stellte die Waffe sicher.
Der Mann, der in Bottrop wohnt, bekam eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das
Waffengesetz. Eine 23-jährige Autofahrerin aus dem Märkischen Kreis wurde in der
Stadt Dorsten in einer 70 km/h-Zone mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h
gemessen und wird demnächst auf ihren Führerschein einen Monat verzichten
müssen. Ihr drohen ein Bußgeld von 160 Euro sowie 2 Punkte im Zentralregister.
Insgesamt wurden 386 Personen überprüft und 363 Autos kontrolliert. Zwei
Personen hatten einen Haftbefehl und wurden festgenommen. Ein weiterer Mann
wurde vorläufig festgenommen, weil der Verdacht bestand, dass er sich illegal in
Deutschland aufhält. Dieser Verdacht bestätigte sich bei den Ermittlungen nicht.
Insgesamt 479 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wurden gegen Verkehrssünder, wegen
zu schnellen Fahrens geschrieben, 18 Ordnungswidrigkeiten wegen sonstiger
Verstöße festgestellt. Zwei Fahrer hatten keinen gültigen Führerschein. Bei über
30 kontrollierten Kleintransportern fanden die Beamten in vier Fällen Ladung,
die nicht gesichert war und mussten weitere sieben Verstöße gegen die
Straßenverkehrsordnung oder Sozialvorschriften ahnden.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Recklinghausen
Ramona Hörst
Telefon: 02361/55-1032
E-Mail: pressestelle.recklinghausen(at)polizei.nrw.de
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Datum: 27.11.2019 - 18:27 Uhr
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