Falscher Lebensmittelkontrolleur von Polizeiüberprüft - Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf und Polizei;
(ots) - Falscher Lebensmittelkontrolleur von Polizei
überprüft - Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf
und Polizei
Gladenbach: Ein äußerst professionell wirkender Mann kontrollierte am Dienstag,
27. November, mehrere Döner-Imbisse und stellte sich dabei in einem Fall auch
ausdrücklich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes vor. Der Schwindel flog nach
einem Anruf bei der zuständigen Behörde schnell auf. Die Polizei traf im Rahmen
der Fahndung auf den mutmaßlichen Täter und stellte die Personalien fest. Der
Verdächtige agierte in ähnlicher Weise bereits vor Tagen im Lahn-Dill-Kreis. Die
Polizei in Dillenburg berichtete am 21.11.19 darüber.
Der 20-Jährige suchte ab den Mittagsstunden insgesamt vier Läden auf, stellte
sich als Lebensmittelkontrolleur vor, und ging dann souverän ans Werk.
Ausgestattet mit weißem Kittel und Messgeräten schritt der junge Mann sehr
professionell zur Tat und ließ sich das Kontrollergebnis sogar schriftlich
bestätigen. Trotz der äußerst geschickten Vorgehensweise wurde eine Angestellte
misstrauisch und rief bei der zuständigen Behörde in Marburg an. Dort flog der
Schwindel sofort auf und rief umgehend die Polizei auf den Plan. Die Beamten
trafen am Nachmittag im Rahmen der Fahndung in einem Döner-Imbiss auf den
angeblichen Experten und entließen ihn nach der Personalienfeststellung. Die
Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Motivlage dauern an.
Stephan Schienbein, Pressesprecher der Kreisverwaltung weist darauf hin: Die
Lebensmittelüberwachung im Landkreis Marburg-Biedenkopf beauftragt keine
privaten Personen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung
melden ihre Kontrollen grundsätzlich nicht an. Sie weisen sich mit einem
Dienstausweis mit Lichtbild im Scheckkartenformat aus. Zum Ende der Kontrolle
erstellen sie einen Bericht, den der betroffene Gastwirt quittieren muss. Werden
Mängel festgestellt, folgt eine kostenpflichtige Nachkontrolle, die von der
Behörde angekündigt werden muss.
Lediglich die Nachkontrollen sind kostenpflichtig und werden vom Landkreis in
Rechnung gestellt. Gaststättenbesitzer, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der
Kontrolle haben, können sich telefonisch an den zuständigen Fachdienst der
Kreisverwaltung wenden, Telefon: 06421 405-6601.
Jürgen Schlick (Pressesprecher der Polizei) Stephan Schienbein (Pressesprecher
des Landekreises Marburg-Biedenkopf
Rückfragen bitte an:
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Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf
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Datum: 28.11.2019 - 12:09 Uhr
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