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Fahndungserfolg für die Bundespolizei: Unerlaubte Einreise entgegen Wiedereinreisesperre am Autobahnzoll verhindert

ID: 2256439

(ots) - Im Rahmen der derzeit ausgedehnten bzw. intensivierten
Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen überprüften Bundespolizisten gestern Abend
gegen 20:30 Uhr am Autobahnzoll Konstanz/ Kreuzlingen Reisende in einem
Fernreisebus. Ein 34-jähriger Reisender wies sich dabei mit einem griechischen
Flüchtlingspass sowie einem griechischen Aufenthaltstitel aus. Bei der
Überprüfung der Personalien wurde festgestellt, dass gegen den iranischen
Staatsangehörigen derzeit ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland
besteht. Wie weitere Ermittlungen ergaben, war der Mann bereits am 17. November
2019 über den Flughafen Stuttgart nach Deutschland eingereist. Weil er aber
damals die Einreise- bzw. Aufenthaltsvoraussetzungen nicht erfüllte, wurde er am
Folgetag nach Griechenland abgeschoben - und erhielt dann ein befristetes
Wiedereinreiseverbot. Zudem ist der Mann damals wegen des Verschaffens von
falschen amtlichen Ausweisen beanzeigt worden: Bundespolizisten hatten in seinem
Reisegepäck fünf gefälschte Reisedokumente aufgefunden. Gestern erhielt der Mann
von der Bundespolizeiinspektion Konstanz eine Anzeige wegen versuchter
unerlaubter Einreise. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die
Schweiz zurückgewiesen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konrad-Zuse-Str. 6
78467 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
Mobil: 0175 901 8776
Fax: 07531 1288 - 199
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz(at)polizei.bund.de

Internet: www.bundespolizei.de
Internet: www.komm-zur-bundespolizei.de
Facebook: www.facebook.com/BundespolizeiKarriere
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OTS: Bundespolizeiinspektion Konstanz

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Datum: 28.11.2019 - 12:58 Uhr
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