ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

E-Scooter als Weihnachtsgeschenk- Darauf sollten sie achten (-bitte kreisweit)

ID: 2256901

(ots) - Bundesweit erobern E-Scooter gerade die deutschen Städte - so
auch im Kreis Herford. Gerade zu Weihnachten werden die Scooter als beliebtes
Geschenk in Betracht gezogen. Doch vor der Anschaffung gibt es einiges zu
beachten. Hier ein paar Tipps zum Kauf: Nicht alle E-Scooter verfügen auch über
die für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nötige Straßenzulassung.
Zum Problem wird dies vor allem bei E-Scootern, die bereits vor dem Mai 2019
erworben wurden. Daher heißt es: Augen auf beim Kauf gebrauchter Elektroroller.
Generell gilt: Um legal am Verkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen E-Scooter
eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die vom Kraftfahrtbundesamt erteilt
wird. Erkundigen Sie sich beim Kauf eines neuen und insbesondere gebrauchten
Elektrorollers daher immer nach dem Vorhandensein dieser Erlaubnis. Modelle, die
bereits vor Inkrafttreten der Verordnung gekauft wurden, dürfen erst dann legal
in der Öffentlichkeit gefahren werden, nachdem die Hersteller eine Erlaubnis
nachträglich eingeholt haben. Das Mindestalter für das Führen eines E-Sooters
liegt bei 14 Jahren. Ein Führerschein ist jedoch keine Voraussetzung. E-Scooter
unterliegen einer generellen Versicherungspflicht. Eine private Haftpflicht ist
nicht ausreichend. Bevor Sie sich auf Ihrem E-Scooter nach dem Kauf dann in den
Stadttrubel schwingen, benötigt Ihr E-Roller eine Versicherungsplakette. Wie bei
einem Mofa wird diese im hinteren Bereich des Vehikels angebracht und besteht
aus Als mobiler Alltagsbegleiter, spielt das Gewicht des jeweiligen Modells eine
große Rolle. Einen E-Scooter, vom Gewicht einer halben Waschmaschine, tragen
wohl nur Kraftsportler gerne mehrmals täglich in den vierten Stock. Daher
sollten Sie sich vor dem Kauf eines Elektrorollers Gedanken machen, wohin Sie
diesen im Alltag regelmäßig mitnehmen möchten. Verfügen Wohnhaus, Arbeitsplatz




und andere frequentierte Orte über einen Aufzug, ist das Gewicht weniger
entscheidend. Andernfalls lohnt sich ein kleiner Tragetest im Fachgeschäft, um
abschätzen zu können, ob sich das Gefährt einigermaßen komfortabel an die von
Ihnen bevorzugten Abstellorte transportieren lässt. In ihre Überlegung beim Kauf
sollte auch auf jeden Fall die tägliche Streckennutzung aufgenommen werden. Soll
der E-Scooter nur gelegentlich oder als Fahrzeug für die Strecke zum
Arbeitsplatz genutzt werden. Dann spielt die maximale Reichweite eines
E-Scooters sicherlich eine Rolle und man sollte genau auf die vorhandene
Akku-Leistung achten. Hier gibt es verschiedene Modelle, welche sich auch im
Preis deutlich unterscheiden. Deshalb informieren sie sich vor dem Kauf genau
damit sie später keine böse Überraschung erleben. Alle weiteren wichtigen
Informationen zum Thema E-Scooter finden sie auch auf den Seiten des
Bundesministeriums für Verkehr.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahr
zeuge-verordnung-faq.html

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Herford
Pressestelle Herford
Telefon: 05221 888 1250
E-Mail: pressestelle.herford(at)polizei.nrw.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65846/4453842
OTS: Kreispolizeibehörde Herford

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Herford, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Dreiste Betrüger erbeuten 9.000 Euro  Fahrerin steuert in Straßengraben- Zeugen gesucht
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.11.2019 - 09:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2256901
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HF
Stadt:

Herford



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" E-Scooter als Weihnachtsgeschenk- Darauf sollten sie achten (-bitte kreisweit)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kreispolizeibeh (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Südlohn-Oeding - Türschloss an Schule beschädigt ...

An einem Türschloss einer Schule in Südlohn-Oeding haben sich Unbekannte zu schaffen gemacht. In das Gebäude an der Fürst-zu-Salm-Horstmar-Straße haben die Täter allerdings nicht eindringen können. Zu der Tat war es zwischen Freitag und Samsta ...

Alle Meldungen von Kreispolizeibeh