Mehrere Fahrzeugaufbrüche
(ots) - In der Ortschaft Granterath wurden in der Nacht zu
Donnerstag, 28. November, mehrere Fahrzeuge aufgebrochen
Aus einem Fahrzeug, welches an der Straße An der Renne stand, wurde eine
Geldbörse entwendet.
Eine Geldbörse samt Inhalt ein Mobiltelefon und weitere Gegenstände waren die
Beute unbekannter Täter, die die Seitenscheibe eines Pkw einschlugen, der an der
Straße Genehen stand. Aus einem weiteren, an der Straße Genehen parkenden
Fahrzeug, wurden nach ersten Erkenntnissen Kopfhörer gestohlen.
An der Straße In Granterath schlugen unbekannte Täter eine Seitenscheibe eines
parkenden Fahrzeugs ein. Ob sie etwas entwendeten, wird noch ermittelt.
Im gleichen Zeitraum stahlen Unbekannte aus einem Pkw, dieser stand an der
Straße Am Glockenpfuhl, unter anderem Bekleidung sowie Bargeld. Um an ihre Beute
zu gelangen, schlugen die Täter eine Seitenscheibe des Fahrzeugs ein. Zeugen,
die Beobachtungen gemacht haben, die mit den Taten in Zusammenhang stehen
könnten, werden gebeten, sich beim Kriminalkommissariat der Polizei in Erkelenz
zu melden, Telefon 02452 920 0.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Heinsberg
Pressestelle
Telefon: 02452 / 920-0
E-Mail: pressestelle.heinsberg(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/heinsberg
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65845/4454338
OTS: Kreispolizeibehörde Heinsberg
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Heinsberg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.11.2019 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2257309
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HS
Stadt:
Erkelenz-Granterath
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mehrere Fahrzeugaufbrüche"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).