Alle Jahre wieder...
(ots) - Offenbar aus Vorfreude auf das diesjährige Weihnachtsfest
umfahren zahlreiche Verkehrsteilnehmer des Individualverkehrs die aus Anlass des
Weihnachtsmarktes eingerichtete Verkehrssperre im Bereich des Bohlweges, die ein
Einbiegen in den Waisenhausdamm unterbinden soll und auch untersagt. Auch der
dort befindliche Verkehrsposten scheint viele Fahrzeugführer nicht davon
abzuhalten, verkehrswidrig in den Waisenhausdamm abzubiegen. Umso größer ist
dann der Schreckmoment, wenn die eingesetzten Beamtinnen/Beamten der
Weihnachtseuphorie Einhalt gebieten und die Verkehrsteilnehmer wieder
zurückschicken. Da der Verstoß gemäß Bußgeldkatalog mit 40 Euro zu Buche
schlägt, empfehlen wir jedem Fahrzeugführer des Individualverkehrs sich im
Vorfeld eine alternative Fahrtroute zu suchen. Seit Eröffnung des
Weihnachtsmarktes wurden bislang 115 Verstöße dieser Art festgestellt.
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Datum: 30.11.2019 - 00:45 Uhr
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