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Hamburger Bauunternehmer zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt Gesamtschadenssumme über 3,5 Millionen Euro

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(ots) - Mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg fand ein umfangreicher
Ermittlungskomplex des Zolls in Hamburg bereits im Oktober seinen Abschluss. Zu
zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung verurteilte das Landgericht
Hamburg einen 52-jährigen Hamburger Bauunternehmer.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hamburger Zolls konnte nach umfangreichen
Ermittlungen belegen, dass der Verurteilte in vielen Fällen Eisenflechter
beschäftigte, ohne für diese Sozialabgaben und Lohnsteuern zu zahlen. Nach
mehreren Durchsuchungen, Zeugenanhörungen und Auswertung von Beweismitteln
konnte der Zoll einen Gesamtschaden von rund 3,5 Millionen Euro ermitteln.
Allein der sozialversicherungsrechtliche Schaden beläuft sich auf 2,2 Millionen
Euro. 410.000 Euro stellte der Zoll direkt im Rahmen der Vermögensabschöpfung
sicher, dieses Geld wird unter den Geschädigten verteilt.

"Etliche Eisenflechter hatten weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine
Arbeitsgenehmigung und waren unter prekären Arbeitsbedingungen tätig," so Bianka
Gülck, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Hamburg. "Sie wurden bar bezahlt, die
Zahlungen versuchte der Bauunternehmer dann durch Rechnungen von Scheinfirmen zu
verschleiern."

Neben der Bewährungsstrafe muss der jetzt Verurteilte noch eine Geldstrafe in
Höhe von 50.000 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hamburg
Pressestelle
Bianka Gülck
Telefon: 040 426206 172
E-Mail: presse.hza-hamburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121230/4455724
OTS: Hauptzollamt Hamburg

Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 02.12.2019 - 09:21 Uhr
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