Pärchen erschwindelt sich Sozialleistungen
(ots) - Auf Strafanzeige des Hauptzollamts Lörrach wegen 
Betrugsverdachts am Jobcenter Freiburg verhängte das Amtsgericht Freiburg gegen 
einen 24jährigen Mann und seine zwei Jahre jüngere Ehefrau aus Freiburg eine 
Geldstrafe in Höhe von jeweils 4.800 Euro.
Das Paar hatte als Bedarfsgemeinschaft die Weiterzahlung von Leistungen zur 
Sicherung des Lebensunterhalts - Arbeitslosengeld II oder Hartz IV - beim 
Jobcenter beantragt. Das Jobcenter gewährte daraufhin über einen Zeitraum von 
vier Monaten Zahlungen von insgesamt über 4.300 Euro. Die Zöllner hatten aber im
Nachhinein festgestellt, dass die Frau zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits
rund drei Monate einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen war. In seinem 
Antrag auf Sozialleistungen hatte das Ehepaar diesen wesentlichen Sachverhalt 
bewusst verschwiegen. Neben den beiden Geldstrafen sind die zu Unrecht bezogenen
Leistungen ebenfalls zurückzuzahlen.
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Datum: 02.12.2019 - 10:30 Uhr
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