Pärchen erschwindelt sich Sozialleistungen
(ots) - Auf Strafanzeige des Hauptzollamts Lörrach wegen
Betrugsverdachts am Jobcenter Freiburg verhängte das Amtsgericht Freiburg gegen
einen 24jährigen Mann und seine zwei Jahre jüngere Ehefrau aus Freiburg eine
Geldstrafe in Höhe von jeweils 4.800 Euro.
Das Paar hatte als Bedarfsgemeinschaft die Weiterzahlung von Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts - Arbeitslosengeld II oder Hartz IV - beim
Jobcenter beantragt. Das Jobcenter gewährte daraufhin über einen Zeitraum von
vier Monaten Zahlungen von insgesamt über 4.300 Euro. Die Zöllner hatten aber im
Nachhinein festgestellt, dass die Frau zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits
rund drei Monate einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen war. In seinem
Antrag auf Sozialleistungen hatte das Ehepaar diesen wesentlichen Sachverhalt
bewusst verschwiegen. Neben den beiden Geldstrafen sind die zu Unrecht bezogenen
Leistungen ebenfalls zurückzuzahlen.
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Datum: 02.12.2019 - 10:30 Uhr
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