(HDH) Heidenheim - Vorfahrt missachtet / Vier Leichtverletzte und rund 15.000 Euro Schaden forderte am Sonntag ein Unfall in Heidenheim.
(ots) - Laut Polizeiangaben war gegen 17.15 Uhr ein 38-Jähriger in der
Straße "In den Seewiesen" unterwegs. An der Kreuzung Würzburger Straße wollte er
mit seinem Fiat geradeaus fahren. Dabei habe er er einen Skoda übersehen, mit
dem ein 53-Jähriger in Richtung Schnaitheim fuhr. In dessen Auto saßen noch eine
53-jährige Frau und ein 12-jähriges Mädchen. Sie und die beiden Fahrer erlitten
durch den Zusammenstoß leichte Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte sie in
Krankenhäuser. Die Polizei (Tel. 07321/3220) hat die Ermittlungen aufgenommen.
Der Sachschaden am Fiat beträgt etwa 5.000 Euro und der am Skoda rund 10.000
Euro. Die Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und
Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei
Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für
Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung
der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment.
Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge
falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des
Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat,
rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird.
Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten
weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am
Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert
jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
++++2248202
Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 02.12.2019 - 10:45 Uhr
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