Wegen gefährlichen Überholens beinahe im Gefängnis
(ots) - Weil ein 43-Jähriger durch ein grob verkehrswidriges
und rücksichtsloses Überholmanöver fahrlässig den Straßenverkehr gefährdet
hatte, wurde dieser nach vollstreckbarer Entscheidung durch das Amtsgericht
Limburg a.d. Lahn am 20.03.2019 zur Zahlung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen
zu je 30 Euro verurteilt, von denen noch 27 Tagessätze offen waren.
Da er bis dato dieser Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen war, erfolgte
nunmehr eine Fahndungsausschreibung, welche der Computer bei einer
Fahndungskontrolle im Seehafen Rostock am 30.11.2019 durch Beamte der
Bundespolizei ausspuckte.
Nunmehr zahlte er vor Ort den gesamten Restbetrag in Höhe von 810,- Euro,
entging somit einer 27-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe und kann das Weihnachtsfest
mit seiner Familie verbringen.
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
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Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
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"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
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Datum: 02.12.2019 - 14:00 Uhr
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