Verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen
(ots) - Am vergangenen Wochenende zog die Bundespolizei in
Bad Muskau bei drei Beschuldigten verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr.
In einem Fall richtet sich der Vorwurf, gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen zu
haben, gegen einen Minderjährigen im Alter von 16 Jahren. In den beiden anderen
Fällen müssen sich Männer im Alter von 22 und 26 Jahren verantworten. Zudem wird
ihnen die Bundespolizei die Kosten, die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen
Vernichtung der Produkte entstehen, in Rechnung stellen.
Zum größten Teil fehlte den sichergestellten Böllern die notwendige
Kennzeichnung.
Oft handelte es sich zudem um Feuerwerk der Kategorie F3. Die Käufer bzw.
Eigentümer dieses Feuerwerks waren ausnahmslos nicht im Besitz einer
behördlichen Erlaubnis zum Umgang mit diesen Erzeugnissen.
Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf wird auch in den kommenden Wochen ein
wachsames Auge auf den Reiseverkehr zwischen Polen und dem Landkreis Görlitz
richten.
Denken Sie bitte daran: Legal ist sicher!
Legale Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein aufwendiges
Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
oder einer anderen benannten Stelle in Europa.
Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem
CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle.
Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Vorschriften und Bestimmungen zum
Erwerb von Feuerwerkskörpern.
(https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/05Weitere-Themen/01_Ille
gale_Feuerwerkskoerper/Illegale_Feuerwerkskoerper_node.html)
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 36 26 61 11
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74160/4456539
OTS: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
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Datum: 02.12.2019 - 15:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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Görlitz, Weißwasser
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Polizeimeldungen
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