Sozialbetrug in der Gebäudereinigung: auch Beihilfe wird geahndet
(ots) - Einen Strafbefehl über 150 Tagessätze erhielt der
Geschäftsführer einer Gebäudereinigungsfirma aus der Oberpfalz vom Amtsgericht
Nürnberg wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatten
ergeben, dass der 35-Jährige wissentlich sogenannte Scheinrechnungen über fast
90.000 Euro für eine Nürnberger Reinigungsfirma ausgestellt hatte.
Scheinrechnungen, die natürlich nicht bezahlt wurden und den Nürnberger
Firmeninhaber dadurch in die Lage versetzten, mit den Geldern anstatt dessen
Schwarzarbeiter zu bezahlen.
Diese Beihilfe zur Schwarzarbeit wurde nun mit 150 Tagessätzen zu 63 Euro
geahndet, was eine Gesamtstrafe von knapp 10.000 Euro bedeutet. Der Strafbefehl
ist rechtskräftig.
Zusatzinfo: Scheinrechnungen, auch Abdeckrechnungen genannt, werden von
Servicefirmen wie eine Ware am Markt gehandelt und in den Wirtschaftskreislauf
eingebracht. Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in
die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für
kriminelle Zwecke zu generieren. Dieses wird im Wesentlichen für
Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption,
z. B. Schmiergelder für Auftraggeber, genutzt.
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Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
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Datum: 03.12.2019 - 07:57 Uhr
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