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"Polizeischutz für die Demokratie - Wir treten ein für die Grundwerte unserer Verfassung"

ID: 2259604

(ots) - Sehr irritiert, mit Verwunderung, aber auch mit dem Willen zum
Widerspruch haben die Präsidentin, die Präsidenten der Polizeibehörden und der
Direktor der Polizeiakademie der niedersächsischen Polizei die Kleine Anfrage
eines Abgeordneten der AfD vom 25. November 2019 zur Kenntnis genommen.

In der Anfrage geht es insbesondere darum, zu hinterfragen, ob der Präsident der
Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme, Äußerungen von AfD-Politikern in
öffentlichen Veranstaltungen ansprechen darf oder ob er dadurch seine
Neutralitätspflicht verletzen würde. Johann Kühme hat in einer Veranstaltung
gesagt: "Ich schäme mich als Deutscher dafür, wenn AfD-Politiker Muslima als
Kopftuchmädchen titulieren oder die Nazis als Vogelschiss in der tausendjährigen
Geschichte".

Wir als die höchsten Führungskräfte der niedersächsischen Polizei stellen uns
geschlossen hinter den Oldenburger Polizeipräsidenten und werten seine Aussage
als von unserer Verfassung abgedeckte und jederzeit zulässige Meinungsäußerung,
der wir uns vollumfänglich anschließen. Polizeipräsident Kühme hat nach unserer
festen Überzeugung und einvernehmlichen Bewertung nicht die Partei AfD
angegriffen, sondern sein Missfallen über bestimmte Äußerungen einzelner
Mitglieder der AfD bzw. Politiker in einer zulässigen, von der grundgesetzlich
garantierten Meinungsfreiheit geschützten, Art und Weise kommuniziert.

Bei uns besteht die große Sorge, dass mit der Anfrage vom 25. November 2019
zukünftig kritische Äußerungen gegen rechte Parolen verhindert und
Führungskräfte eingeschüchtert werden sollen. Unser Widerspruch richtet sich
somit entschieden gegen den Versuch, mittels einer parlamentarischen Anfrage
berechtigte Kritik in der Polizei unterdrücken zu wollen. Personen und vor allem
Politikern, die geschichtsrevisionistische Positionen vertreten und damit den




Nationalsozialismus und seine Folgen zu bagatellisieren versuchen, muss
entschieden widersprochen werden. Denn der Nationalsozialismus war auch für die
Polizei ein bis heute nachwirkendes Trauma in der Geschichte und ein wichtiger
Teil der polizeihistorischen und demokratiegeschichtlichen Bildungsarbeit in der
Polizei. Gleiches gilt für diskriminierende Begriffe, wie der, mit dem
kopftuchtragende Frauen verunglimpft werden sollen. Im Deutschen Bundestag hat
der Gebrauch dieses Begriffs einen Ordnungsruf des Bundestagspräsidenten zur
Folge gehabt. Verbalen Diskriminierungen dieser Art muss widersprochen werden,
denn sie entsprechen nicht der gelebten Polizeikultur und der Kultur in diesem
Land.

Die formulierten Vorwürfe gegen Polizeipräsident Johann Kühme können deshalb aus
unserer Sicht nur den Zweck verfolgen, politischen Druck auf Führungskräfte der
Polizei ausüben zu wollen, um sie an ihrer berechtigten Widerspruchspflicht zu
hindern. Hiergegen verwehren wir uns ganz entschieden.

Präsident Kühme hat mit seinen Äußerungen auch dem Sinn des neuen strategischen
Ziels der Polizei Niedersachsen entsprochen: Wir bewahren unser
freiheitlich-demokratisches Selbstverständnis und stärken unsere
Widerstandskraft gegen demokratiegefährdende Erscheinungen.

Und selbst aus historischer Perspektive heraus betrachtet, ist eine Haltung
berechtigt, die das freiheitlich-demokratische Selbstverständnis der Polizei
stützt. Denn die Weimarer Republik ist nicht an ihren Gegnern gescheitert,
sondern an der fehlenden Kraft ihrer Befürworter. Es gilt daher, die
demokratische Haltung jedes einzelnen in der Polizei zu stärken. Und dazu gehört
auch der Widerspruch gegen Äußerungen von Politikern, welcher politischen Partei
sie auch angehören, die das freiheitliche Demokratieverständnis gefährden
können. Das ist auch die Erwartungshaltung der in Deutschland lebenden
Bürgerinnen und Bürger. Daher setzen sich die Präsidentin, die Präsidenten der
Polizeibehörden und der Direktor der Polizeiakademie weiterhin konsequent dafür
ein, dass das freiheitliche Demokratieverständnis in der Polizei - und dazu
gehört auch unser Umgang mit der geschichtlichen Vergangenheit - gewahrt bleibt.
Die Polizei hat sich in den letzten Jahrzehnten damit ein starkes Vertrauen bei
den Menschen in unserem Land erarbeitet. Dieses Vertrauen ist der beste Beweis
dafür, dass wir auf dem richtigen Weg waren und sind. Auf die Polizei können
sich die Menschen verlassen, wir nehmen unseren Eid ernst und leben die Werte
unseres Grundgesetzes ebenso wie die der niedersächsischen Verfassung.

Präsident der Polizeidirektion Braunschweig Michael Pientka, Präsident der
Polizeidirektion Göttingen Uwe Lührig, Präsident der Polizeidirektion Hannover
Volker Kluwe, Präsident der Polizeidirektion Lüneburg Thomas Ring, Präsident der
Polizeidirektion Osnabrück Michael Maßmann, Präsident des Landeskriminalamtes
Nds. Friedo de Vries, Präsidentin der Zentralen Polizeidirektion Nds. Christiana
Berg und Direktor der Polizeiakademie Nds. Carsten Rose

Rückfragen bitte an:

Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Pressestelle
Telefon: 0511/9695-1004
E-Mail: Pressestelle(at)zpd.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/zpd/

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