Pflicht erfüllt - ERSTE HILFE geleistet
(ots) - Völlig richtig verhalten haben sich Passanten in der Nacht
zum heutigen Dienstag, 03.12.2019, am Leher Bahnhof. Gegen 01.00 Uhr bemerkten
sie eine hilflose Frau auf dem Bahnhofsgelände und verständigten die Polizei.
Schnell wurde klar, dass die 56-Jährige unterzuckert war und schnelle ärztliche
Hilfe benötigte. Die ERSTE HILFE der Passanten durch Alarmierung der
Rettungskräfte war richtig und unerlässlich.
Nicht jeder der schwankt, ist betrunken. Immer wieder hat die Polizei auch mit
Menschen zu tun, die krankheitsbedingt ähnliche Erscheinungsformen aufweisen. In
jedem Fall ist es notwendig und auch gesetzlich vorgeschrieben, allen hilflosen
Menschen zu helfen. Das trifft nicht nur auf Unfallsituationen zu, sondern auch
auf alle anderen Lebenssituationen. Hierbei spielt es keinerlei Rolle, warum ein
Betroffener in die hilflose Lage geraten ist.
Der Begriff "Unterlassene Hilfeleistung" wird im Strafgesetzbuch (StGB) in §
323c als Straftat definiert. Dort heißt es: "Wer bei Unglücksfällen oder
gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm
den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und
ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Die Bremerhavener Polizei lobt im beschriebenen Fall ausdrücklich das Verhalten
der Passanten und fordert alle Menschen in ähnlichen Situationen auf, nicht
wegzuschauen, sondern immer als unterste Form der ERSTEN HILFE die
Rettungskräfte über die Notrufe 110 oder 112 zu informieren. Die 56-Jährige kam
ins Krankenhaus.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bremerhaven
Sven Ahlers
Telefon: 0471/ 953-1402
E-Mail: s.ahlers(at)polizei.bremerhaven.de
https://www.polizei.bremerhaven.de/
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Datum: 03.12.2019 - 12:34 Uhr
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