Zu lange im Schengen Raum aufgehalten
(ots) - Bei zwei Begebenheiten, in denen sich ukrainische
Staatsangehörige zu lange im Schengen Raum aufhielten, ermittelt jetzt die
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Beide Fälle sind am Dienstag, den 3.
Dezember 2019 auf dem Rastplatz "An der Neiße" aufdeckt worden.
Dabei kam ans Licht, dass sich ein 38-Jähriger seit 103 Tagen ununterbrochen in
Deutschland, Frankreich und Polen aufhielt. Bereits vor 13 Tagen hätte der Mann
aber wieder ausreisen müssen.
Im zweiten Fall waren es ganze 231 Tage, die sich ein 25-Jähriger ohne
Unterbrechung in Litauen, Polen, Deutschland und Frankreich aufgehalten hatte,
folglich hatte der LKW-Fahrer die Aufenthaltsdauer bereits um 141 Tage
überschritten.
Für ukrainische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen biometrischen
Reisepasses sind, ist ein Aufenthalt im Schengener Raum nicht länger als 90 Tage
innerhalb von 180 Tagen ohne Sichtvermerk (Visum) zulässig.
Beide Männer wurden vorläufig festgenommen und die Rückführung in ihre
Heimatländer organisiert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 36 26 61 11
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74160/4457648
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Datum: 03.12.2019 - 14:27 Uhr
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