Polnischer Schiffsführer befährt die Weser ohne gültige Zulassung
(ots) - Am heutigen Tag begaben sich die Beamten der
Wasserschutzpolizei Brake an Bord eines deutschen Binnenmotorschiffs, um es im
Braker Hafen einer allgemeinen Schiffskontrolle zu unterziehen. Bei der
Durchsicht der Besatzungs- und Schiffsdokumente stellten die Beamten fest, dass
an Bord keine gültige Zulassung für das Befahren einer Seeschifffahrtstraße
vorgelegt werden konnte. Erschwerend kam noch hinzu, dass der 63-jährige
Schiffsführer erhebliche Defizite in der deutschen und englischen Sprache
aufwies. Die fehlende Zulassung und die mangelnden Sprachkenntnisse führten
dazu, dass die zuständige Wasser- und Schifffahrtsbehörde für das Schiff ein
Auslaufverbot verhängte. Gegen den verantwortlichen Schiffsführer leiteten die
Beamten der Wasserschutzpolizei Brake ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Auch der Eigner muss mit einem Bußgeld rechnen, weil er die Fahrt unter diesen
Bedingungen zuließ. Damit das Binnenmotorschiff seine Fahrt fortsetzen kann,
muss sich der Schiffsführer nun zur Unterstützung im Funkverkehr ein befähigtes
Besatzungsmitglied an Bord nehmen und eine Zulassung zum Befahren einer
Seeschifffahrtstraße nachweisen.
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WSPSt Brake
Telefon: 04401/ 7009-3315
E-Mail: esd(at)wspst-brake.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 04.12.2019 - 07:35 Uhr
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