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Nicht ohne Winterreifen aufs Glatteis begeben: Tipps der Dortmunder Polizei zur kalten Jahreszeit

ID: 2260154

(ots) - Lfd. Nr.: 1413

Schnee, Schneematsch und Glätte führen im Straßenverkehr zu Unfallrisiken, wenn
Auto-, Bus- und Lkw-Fahrer ihre Fahrzeuge nicht auf die kalte Jahreszeit
umrüsten. Wer bei eisiger Kälte oder Glätte mit Sommerreifen fährt, die Scheiben
nicht freikratzt oder das Dach von Schnee oder Eisplatten befreit, geht nicht
nur Unfallgefahren ein. Denn Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gehen
auch schnell ins Geld. Selbst dann, wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist.

Bei Glätte müssen auf allen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen
Fahrzeugen Winterreifen aufgezogen sein. Diese Regel gilt auch für ausländische
Pkw, Lkw und Busse. Alle Fahrer - nicht nur Lkw-Fahrer - sind verpflichtet,
Schnee und Eis von Fahrzeugen (auch Anhängern) zu entfernen, da sich diese bei
der Fahrt lösen und auf die Fahrbahn oder folgende Fahrzeuge aufschlagen können.
Eine Gefahr, die auch Radfahrer und Fußgänger treffen kann.

Freie Sicht gilt nicht nur für Front-, Heck- und Seitenscheiben, sondern auch
für den Blick auf das Kfz-Kennzeichen, das nicht von Schnee bedeckt sein darf
und erkennbar sein muss. Einige Passagen im Bußgeldkatalog für die Wintermonate
zeigen: Verstöße können teuer werden. Ein Auszug:

- Mangelhafte Scheibenwischer: 5 Euro.

- Schlecht lesbare Kennzeichen: 5 Euro.

- Beeinträchtigte Sicht: 10 Euro.

- Warmlaufenlassen des Motors: 10 Euro.

- Bei Glätte mit Sommerreifen unterwegs: 60 Euro plus einen Punkt.
Bei einem Unfall sind 120 Euro fällig (zusätzlich ein Punkt).

- Eisplatten auf dem Dach: 25 Euro. Platten fallen während der
Fahrt herunter: 80 Euro. Kommt es zu einem Unfall: 120 Euro.

Wertvolle Hinweise gibt der Winter-Bußgeldkatalog auch Fahrern, die gerne zu
schnell unterwegs sind: Wer bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen mit




nicht angepasstem Tempo unterwegs ist, zahlt 100 Euro. Bei einer Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall wird es noch einmal teurer (120
bzw. 145 Euro).

Ein Hinweis der Dortmunder Polizei: Ein Verkehrsunfall kann für alle Beteiligten
weitreichende Folgen haben und im Extremfall sogar tödlich enden. Wer die
Hinweise für die kalte Jahreszeit berücksichtigt und sein Fahrzeug fit macht für
den Winter, fährt mit Sicherheit besser. Weitere Tipps:

- Achten Sie beim Wechsel von Sommer- auf Winterreifen auf das
seit dem 1. Januar 2018 vorgeschriebene Alpin-Symbol
(Eiskristall in einer skizzierten Bergkulisse). Vor dem 1.1.2018
hergestellte Winterreifen dürfen nur noch bis zum 30.9.2024
gefahren werden.

- Hersteller empfehlen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern
für Winterreifen. Laut Gesetz müssen mindestens 1,6 mm vorhanden
sein.

- Die Winterreifen-Vorgabe "Von Ostern bis Oktober" ist überholt.
Die neuen Vorschriften gehen auf den aktuellen Straßenzustand
ein.

- Bei einer Reifenpanne dürfen Fahrer kurzzeitig auch Sommerreifen
nutzen. Das gilt nur für die direkte Fahrt zu einer Werkstatt
oder nach Hause.

Im Sommer wie im Winter gilt übrigens §1 der Straßenverkehrsordnung: Jeder
Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet oder
geschädigt wird.

Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Peter Bandermann
Telefon: 0231-132-1023
E-Mail: Peter.Bandermann(at)polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4458117
OTS: Polizei Dortmund

Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 04.12.2019 - 09:14 Uhr
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