Alkohol am Steuer - Auto prallt gegen Baum
(ots) - Ein Verfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs
durch Fahren unter Alkoholeinfluss hat die Polizei am späten Dienstagabend, 3.
Dezember 2019, gegen einen 24-jährigen Bochumer eingeleitet. Um 23.38 Uhr war er
mit seinem Pkw auf der Erdbrüggenstraße in Gelsenkirchen-Bismarck in südlicher
Richtung unterwegs. In der Linkskurve vor dem Bahnübergang kam er bei dichtem
Nebel von der Fahrbahn ab und prallte mit seinem Wagen gegen einen Baum. Ein vor
Ort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest war positiv, weshalb die Polizei
den Unfallfahrer mit zur Wache nahm, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Sein
Führerschein wurde beschlagnahmt.
Wer Drogen, Alkohol oder bestimmte Medikamente eingenommen hat und am
Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Schon
ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder
alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt. Denn bereits
geringe Mengen Alkohol können die Wahrnehmung und das Konzentrationsvermögen
beeinflussen. Wer die Promillegrenzen nicht einhält, muss mit hohen Bußgeldern,
Punkten im Fahreignungsregister und sogar mit Führerscheinentzug rechnen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Thimo Mallon
Telefon: 0209-365-2012
E-Mail: thimo.mallon(at)polizei.nrw.de
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Datum: 04.12.2019 - 09:47 Uhr
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