90-Jährige fällt nicht auf Enkeltrick herein
(ots) - Am 03.12.2019, gegen 12:30 Uhr, rief ein Unbekannter bei
einer 90-Jährigen in Ludwigshafen an. Er erklärte ihr, dass er im Namen ihres
Enkels anrufe, der 15.000 Euro benötige und forderte sie auf, das Geld bei der
Bank abzuheben. Die 90-Jährige erwiderte daraufhin, dass sie kein Geld habe und
beendete vorbildlicher Weise das Telefonat.
Die Polizei warnt ausdrücklich vor Anrufen von falschen Enkeln und vor Personen,
die im Namen eines vermeintlichen Enkels anrufen! Seien Sie misstrauisch und
vergewissern Sie sich, indem Sie ihren "richtigen" Enkel bzw. ihre "richtige"
Enkelin unter der ihnen bekannten Telefonnummer anrufen und nachfragen. Beenden
Sie das Gespräch sofort, wenn Ihnen der Anrufer unbekannt ist und informieren
Sie die Polizei, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der
Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen(at)polizei.rlp.de
entgegen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Anke Buchholz
Telefon: 0621-963-1035
E-Mail: pprheinpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/4458517
OTS: Polizeipräsidium Rheinpfalz
Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.12.2019 - 12:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2260447
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPRP
Stadt:
Ludwigshafen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 90-Jährige fällt nicht auf Enkeltrick herein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).