Arbeiten in Deutschland - nur mit Arbeitserlaubnis
(ots) - So sollte es sein, allerdings hielten sich zwei ukrainische
Frauen im Alter von 42 und 62 Jahren am 3. Dezember 2019 nicht daran. Sie wurden
um 11:15 Uhr als Insassen eines polnischen Kleintransporters auf der BAB 4 Höhe
Bautzen durch eine Streife der Bundespolizei kontrolliert, als sie auf dem Weg
in Richtung Landesinnere waren. Bei der Kontrolle händigten beide ihren gültigen
biometrischen ukrainischen Reisepass aus, welcher die Frauen auch zum Aufenthalt
in Deutschland zu touristischen Zwecken berechtigt. Als die Beamten jedoch nach
dem Ziel und Zweck der Reise fragten, bekamen sie nur einen handgeschriebenen
Zettel ausgehändigt, auf welchem sich deutsche Adressen befanden. Die Frauen
gaben an, an diesen Adressen arbeiten zu wollen. Da die erforderlichen Dokumente
zur Arbeitsaufnahme nicht vorgelegt werden konnten, war die Reise hiermit
beendet, ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und beide wurden nach Polen
zurückgeschoben.
Nur ein paar Stunden später, um 17:00 Uhr, gerieten drei ukrainische Männer ins
Visier von Bundespolizisten. Sie waren Insassen eines Reisebusses, welcher auf
dem Weg von Deutschland nach Polen war und in Niederseifersdorf kontrolliert
wurde. Auch hier konnten sich alle Männer mit gültigen biometrischen
ukrainischen Reisepässen ausweisen, jedoch passten die gemachten Angaben über
Reiseziel und Zweck nicht so richtig zueinander. Eine Nachschau im mitgeführten
Gepäck brachte dann die Wahrheit ans Licht, sie haben in Deutschland unerlaubt
gearbeitet. Gegen alle Drei wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und es
wurden 1.400,00 EUR unerlaubt erworbenes Arbeitsentgelt beschlagnahmt.
Und da aller guten Dinge drei sind, erbrachte die Kontrolle eines litauischen
Kleinbusses gegen 19:00 Uhr auf dem Parkplatz Wacheberg noch die Feststellung
eines 28-jährigen Moldawiers. Auch dieser gab an, sich nur zu touristischen
Zwecken in Deutschland aufgehalten zu haben. Allerdings ergab die Nachschau in
seinen mitgeführten Sachen dann einen anderen Aufenthaltsgrund, er hat ebenfalls
schwarz gearbeitet. Gegen ihn wurde auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
und 1.500,00 EUR unerlaubt erworbenes Arbeitsentgelt beschlagnahmt.
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Datum: 04.12.2019 - 13:30 Uhr
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