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Polizei stellt Softair-Pistole und Machete sicher - Duo mit täuschend echt aussehender Anscheinswaffe und Machete sorgt für Aufsehen

ID: 2260593

(ots) - Ein scheinbar bewaffnetes Duo hatte am Dienstagabend
(03.12.) an der Grevenbroicher Straße in Neuss-Weckhoven für Aufsehen gesorgt.
Zeugen hatten, gegen 21:00 Uhr, die Polizei informiert, dass zwei junge Männer,
augenscheinlich mit einer Schusswaffe und einem Messer ausgestattet, durch die
Straßen ziehen sollen. Schnell gelang es Polizisten, die beiden 18- und
20-Jährigen ausfindig zu machen.

Die jungen Männer hatten eine Softairpistole und eine Machete unter ihren Jacken
verborgen. Beide Gegenstände stellten die Beamten sicher. Bei der Pistole
handelte es sich um eine schwarze Schusswaffe, die einer Echten täuschend
ähnlich sieht. Alleine das Mitführen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit
ist nach dem Waffengesetz verboten. Die beiden Neusser erwartet nun ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Mit Änderung des Waffengesetzes zum 01.04.2008 zählen die Softairwaffen zu den
sogenannten Anscheinswaffen. Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer
äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild wie Feuerwaffen aussehen und bei
denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden (sogenannte
Softairwaffen bis 0,5 Joule). Diese Anscheinswaffen dürfen nicht in der
Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine
Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar. Die Anscheinswaffe wird nach dem
Gesetz als Einziehungsgegenstand behandelt, so dass der 20-Jährige diese nicht
mehr zurück erhalten wird.

Die Polizei macht auf die Gefahren aufmerksam, die das Mitführen von
Anscheinswaffen mit sich bringt. Diese Imitate sind nicht sofort als
"Spielzeugwaffen" zu erkennen. Die Polizei muss im Einsatz zunächst davon
ausgehen, dass es sich um echte und somit gefährliche Waffen handelt. Zum
Eigenschutz und zum Schutz der Bevölkerung müssen Beamte entsprechend reagieren.




So kann aus dem verbotenen, "spielerischen" Umgang schnell tödlicher Ernst
werden.

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Datum: 04.12.2019 - 13:53 Uhr
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