Selbsterstellte Parkkarte führt von einer einfachen Ordnungswidrigkeit zu einer Strafanzeige
(ots) - Bereits am 08.11.19 erkannten Bundespolizisten ein Fahrzeug,
was wiederholt unberechtigt auf dem Gelände der Deutschen Bahn am Bahnhof
Stralsund im Bereich der Ladestraße stand. Daher erhoben die Beamten erneut ein
Verwarngeld für unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen auf DB Gelände in Höhe von
15,00 Euro. Die Quittung sollte an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges
angebracht werden.
Beim Anbringen der Quittung bemerkten die Beamten, dass auf dem Armaturenbrett
eine Parkkarte der Deutschen Bahn ausgelegt war. Daraufhin zogen die Beamten den
ausgestellten Verwarnzettel wieder zurück.
Ermittlungen ergaben nun, dass die Deutsche Bahn dem Halter des Fahrzeuges keine
Parkkarte ausgestellt hat. Somit besteht der Verdacht, dass der Fahrer des
Fahrzeuges die Parkkarte eigenmächtig angefertigt haben könnte.
Dies ist Gegenstand weiterer Ermittlungen der Bundespolizei.
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Datum: 04.12.2019 - 14:17 Uhr
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