191205-1. Nach gefährlicher Entwicklung der letzten Jahre - Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster zu Silvester
(ots) - Zeit: 31.12.2019, 18:00 Uhr - 01.01.2020, 01:00 Uhr Ort:
Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm
Zum Jahreswechsel 2019/2020 wird das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von
Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster verboten. Das Verbot umfasst alle
pyrotechnischen Gegenstände (mit Ausnahme von harmlosen Gegenständen wie
Knallfröschen oder Wunderkerzen).
Insbesondere im Bereich der Binnenalster ist in den vergangenen Jahren eine
stetig steigende Besucherzahl zu Silvester zu beobachten. Im vergangenen Jahr
waren es etwa 10.000 Menschen, die teilweise dicht gedrängt standen, darunter
vielfach Familien mit Kindern. Immer wieder kam es in diesem Bereich zu
gefährlichen und bedrohlichen Situationen durch unsachgemäßes Abbrennen von
Feuerwerkskörpern. Besucher und Einsatzkräfte wurden teilweise gezielt mit
pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Dabei wurden zahlreiche Personen
verletzt, darunter auch Kinder.
Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2019, 18:00 Uhr bis zum 01. Januar 2020, 01:00
Uhr und erstreckt sich auf die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg,
Lombardsbrücke und Ballindamm. Die genaue Abgrenzung ist der Karte in der Anlage
dieser Pressemitteilung zu entnehmen.
Dazu Innensenator Andy Grote:
"Die Erfahrungen der letzten Jahre und die Gefährdungslage am Jungfernstieg
machen das Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster zu Silvester notwendig. Das
Risiko durch verantwortungslosen Umgang, Bewerfen und Beschießen mit
Feuerwerkskörpern war einfach zu groß."
Die Einsatzkräfte der Polizei werden zu diesem Jahreswechsel verstärkt im
Bereich der Binnenalster präsent sein und ein besonderes Augenmerk auf den
Bereich der Innenstadt legen.
Dazu Polizeipräsident Ralf Martin Meyer:
"Wir werden bei der Durchsetzung des Verbotes differenziert vorgehen und
angetroffene Personen zunächst auf das Mitführverbot ansprechen. Den Betroffenen
wird die Gelegenheit gegeben, die Verbotszone zu verlassen oder die
Feuerwerkskörper vor Ort zu entsorgen. Bei Uneinsichtigkeit werden wir die
Feuerwerkskörper sicherstellen, Platzverweise aussprechen und diese auch
durchsetzen".
Die Polizei Hamburg wird die Erfahrungen mit dem erstmaligen Verbot auswerten
und dann entscheiden, ob Veränderungen zum Jahreswechsel 2020/2021 vorgenommen
werden sollten.
Lg.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Sandra Levgrün
www.polizei.hamburg
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Datum: 05.12.2019 - 07:50 Uhr
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