ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Freie Sicht ist Pflicht - Fahrzeug von Eis und Schnee befreien

ID: 2261365

(ots) - Wer nicht in einer Garage oder unter einem Carport
parkt, kennt das Problem vereister Scheiben. Und wer kalte Finger scheut, sollte
vorsorgen, zum Beispiel mit einer Abdeckung aus Karton oder Folie. Ein kleines
"Guckloch" im Bereich der Frontscheibe freizukratzen, reicht definitiv nicht
aus. Wenn Windschutzscheibe und Seitenfenster nicht eisfrei sind und die Sicht
auf die Straße nur eingeschränkt möglich ist, droht ein Verwarngeld in Höhe von
10 Euro. Wird dadurch ein Unfall verursacht, sind neben den Unfallkosten 35 Euro
Verwarngeld fällig. Selbst wenn der Fahrer unverschuldet in den Unfall
verwickelt wird, kann er eine Teilschuld zugesprochen bekommen, weil die Sicht
auf die Straße eingeschränkt war und er nicht schnell genug reagieren konnte.

Doch Kraftfahrer müssen derzeit noch andere Dinge beachten, um die
Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge zu gewährleisten und Gefahren für sich und
andere auszuschließen.

Hier einige Auszüge aus dem Bußgeldkatalog mit besonderer Bedeutung für die
Wintermonate:

- Mangelhafte Scheibenwischer: 5 Euro.

- Schlecht lesbare Kennzeichen: 5 Euro.

- den Motor warmlaufen lassen: 10 Euro.

- Bei Glätte mit Sommerreifen unterwegs: 60 Euro plus einen Punkt.
Bei einem Unfall sind sogar 120 Euro fällig.

- Eisplatten auf dem Dach: 25 Euro. Fallen diese während der Fahrt
herunter: 80 Euro. Kommt es zu einem Unfall: 120 Euro.

Je nach den aktuellen Wetterverhältnissen und insbesondere bei schlechter Sicht,
ist zudem die gefahrene Geschwindigkeit anzupassen. Sich in solchen Fällen
strikt an der (unter normalen Umständen) zugelassene Höchstgeschwindigkeit zu
orientieren, kann unter Umständen 100 Euro kosten. Führt unangepasste
Geschwindigkeit zu einer Gefährdung oder sogar zu einem Unfall werden 120 bis
145 Euro fällig.





Fahren Sie vorsichtig und kommen Sie gut durch den Winter!

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
         02131/300-14011
         02131/300-14013
         02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail:    pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/4459926
OTS: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Weitere Investitionen der niedersächsischen Polizei in E-Mobilität 15 neue Opel Ampera-e für die Polizei Niedersachsen  Vermisstes 13-jähriges Mädchen wieder aufgefunden
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.12.2019 - 13:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2261365
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NE
Stadt:

Rhein-Kreis Neuss



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Freie Sicht ist Pflicht - Fahrzeug von Eis und Schnee befreien"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kreispolizeibeh (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Südlohn-Oeding - Türschloss an Schule beschädigt ...

An einem Türschloss einer Schule in Südlohn-Oeding haben sich Unbekannte zu schaffen gemacht. In das Gebäude an der Fürst-zu-Salm-Horstmar-Straße haben die Täter allerdings nicht eindringen können. Zu der Tat war es zwischen Freitag und Samsta ...

Alle Meldungen von Kreispolizeibeh