37 Tage zu lange aufgehalten
(ots) - Wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz muss sich nun
ein 42-jähriger Ukrainer verantworten.
In einem international verkehrenden Linienbus mit der Ukraine als Ziel, wurde
der Mann am Mittwochabend, dem 4. Dezember 2019 an der BAB 4 Anschlussstelle
Kodersdorf angetroffen.
Die Kontrolle ergab, dass der Ukrainer der in den vergangenen Monaten mehrfach
ein- und ausreiste sich 37 Tage zu lange im Schengen-Raum aufgehalten hatte.
Ukrainer mit biometrischen Pässen die für einen Kurzaufenthalt in den
Schengen-Ländern kein Visum benötigen, dürfen sich nicht länger als 90 Tage
innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten.
Über die Aufenthaltsbeendigung entscheidet am heutigen Donnerstag, dem 5.
Dezember 2019 die zuständige Ausländerbehörde in Görlitz.
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Datum: 05.12.2019 - 15:18 Uhr
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