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Pressemitteilung des BDK Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

ID: 2261564

(ots) - Nachdem nun auch Abgeordnete der
SPD-Landtagsfraktion die Schaffung einer Stelle einer/eines Polizeibeauftragten
befürworten (1), möchte der Bund Deutscher Kriminalbeamter
Mecklenburg-Vorpommern diese Forderung gerne unterstützen.

Bereits im Juli 2019 haben wir uns sowohl an die Regierungsparteien, als auch an
die Opposition und außerparlamentarische Opposition mit dieser Forderung
gewandt. Warum ist es heute genauso aktuell wie vor ein paar Monaten? Bereits im
Juli haben wir uns mit dem Thema rund um das SEK, aber auch der
Prepper-Gruppierung »Nordkreuz« beschäftigt und sehen es endlich an der Zeit
eine am Landtag unabhängige Stelle einer/eines Polizeibeauftragten zu schaffen.
Es ist schade, dass das Innenministerium M-V diesen Vorschlag mit Schreiben vom
12. August 2019 ablehnte. Der darin erörterteVerweis auf bisher bestehende und
bewährte Strukturen zur Erkennung von Fehlverhalten innerhalb der Polizei
scheint sich zu widerlegen, wenn schon drei (???) Monate nach der Antwort eine
Umsetzung des Abteilungsleiters Polizei und des Direktors LKA aufgrund der
Erkenntnisse einer externen unabhängigen Kommission erfolgt. Es liegt die
Vermutung nahe, dass sich das bisherige System doch nicht so gut bewährt hatund
über Verbesserungen nachzudenken ist.

Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung der negativen Ereignisse innerhalb der
Landespolizei sehen wir in der Zukunft mit der Schaffung einer/eines
unabhängigen Polizeibeauftragten die Möglichkeit die Akzeptanz und das hohe
Ansehen der Polizei aufrecht zu erhalten bzw. noch zu erhöhen. Der BDK geht
davon aus, dass

- sich durch die Funktion des Polizeibeauftragten die
Arbeitszufriedenheit und damit die Motivation der Mitarbeiter
innerhalb der Landespolizei erhöht.
- die Akzeptanz der Bürger in die Polizeiarbeit steigt.
- die positiven Erfahrungen anderer Bundesländer, die einen




Polizeibeauftragten bereits eingeführt haben, auch auf
Mecklenburg-Vorpommern zutreffen würden.
- die/der Polizeibeauftragte aufgrund von Hinweisen über evtl.
strukturelle Mängel, Fehlentwicklungen, Verletzung von
Rechtsstaatlichkeit, Fehlverhalten in Einzelfällen, usw.
frühzeitiger und effektiver eingreifen kann.
- aufgrund des internen Drucks (in erhöhtem Maße in den
Spezialeinheiten) nicht jeder Beschäftigte in der Landespolizei
Beschwerden auf dem Dienstweg einreichen möchte und daher mit
der/dem Polizeibeauftragten eine weitere von der Hierarchie
unabhängige Möglichkeit entstehen würde.
- die/der Polizeibeauftragte durch Transparenz und als Bindeglied
ein wesentlicher Baustein zum Erhalt unserer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein kann.

Auch in Berlin ist diese Entscheidung nun gefallen und die Regierungsparteien
haben sich auf die Schaffung einer/eines Polizeibeauftragten geeinigt, die/der
zudem mit weitreichenden Rechten ausgestattet werden soll. (2) Gleiches wird in
weiteren Ländern aber auch auf Bundesebene gefordert. (3)

Der BDK M-V ist sich sicher, dass die Einführung einer/eines Polizeibeauftragten
nicht als Kontrollinstanz des einzelnen Mitarbeiters anzusehen ist, sondern zu
einer nachhaltigen Stärkung einer objektiven und ehrlichen
Kommunikationsstruktur sowie Fehlerkultur in der Polizei führen könnte.
Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass sich entsprechende Ressentiments
gegenüber der Stelle nicht bewahrheitet haben.

Daher unterstützt der BDK die Forderung zur Schaffung einer/eines beim Landtag
angesiedelten unabhängigen Polizeibeauftragten mit entsprechenden Rechten und
Pflichten.

BDK Mecklenburg-Vorpommern

Der geschäftsführende Landesvorstand

(1) Vgl. Nordkurier (2019): https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/spd
-wettert-ueberinnenminister-caffier-2737602411.html

(2) Vgl. Taz.de: URL:
https://taz.de/Polizeibeauftragter-fuer-Berlin/!5644768&s=polizei+berlin/

(3) Vgl. Bundestag.de: URL: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/k
w12-debundespolizeibeauftragtengesetz-628920

Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Telefon: +49 700 235 10000
E-Mail: presse(at)bdk.de
https://www.bdk.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/72365/4460278
OTS: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

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Datum: 05.12.2019 - 15:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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