1960 Euro Geldstrafe nicht gezahlt - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl und findet Drogen
(ots) - Am Donnerstagabend, den 05. Dezember 2019 kontrollierten
Bundespolizisten gegen 19:00 Uhr einen Mann im Magdeburger Hauptbahnhof. Bei der
sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem der
Polizei stellten die Bundespolizisten einen Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Magdeburg fest. Zudem ersuchte selbige den aktuellen
Aufenthaltsort sowie die Wohnanschrift des Deutschen wegen einer weiteren
Straftat. Gemäß dem Haftbefehl wurde er wegen vorsätzlichen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichen Gebrauchs eines unversicherten
Kraftfahrzeuges sowie Urkundenfälschung in zwei Fällen vom Amtsgericht Magdeburg
im Februar dieses Jahres zu einer Geldstrafe von 2000 Euro oder einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen verurteilt. Jedoch zahlte er lediglich einen
sehr geringen Teil der geforderten Geldstrafe. Demnach erging der
Vollstreckungshaftbefehl. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und
eröffneten ihm den Haftbefehl. Eine Nachschau in den mitgeführten Sachen des
Mannes brachte dann noch vier szenetypische Cliptütchen mit einer jeweils
geringen Menge Marihuana sowie einer weiteren Tüte mit Crystal Meth zum
Vorschein. Die aufgefundenen Drogen wurden sichergestellt und
zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben. Der 35-Jährige erhält eine
weitere Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Da er
die geforderte Geldstrafe von 1960 Euro auch am gestrigen Abend nicht zahlen
konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Burg gebracht. Sollte er die
Geldstrafe nicht bezahlen können, wird er die nächsten 98 Tage im Gefängnis
bleiben. Die Staatsanwaltschaft wurde durch die Bundespolizei über den
Aufenthaltsort des Mannes entsprechend unterrichtet.
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Datum: 06.12.2019 - 14:35 Uhr
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