Fahrt mit gestohlenem Auto auf der A2 endet mit Festnahme
(ots) - Lfd. Nr.: 1433 Am heutigen Tag (6.12.) hat sich ein 23-Jähriger
mit der Polizei eine Verfolgungsfahrt auf der A2 geliefert. Sie endete mit einer
Festnahme und einem beschädigten Streifenwagen.
Gegen 9.40 Uhr erhielt die Polizei mehrere Anrufe von Autofahrern auf der A2.
Ein Fahrzeug soll im Bereich des Kamener Kreuzes in Fahrtrichtung Hannover
Schlangenlinien fahren. Eine Überprüfung des Kennzeichens ergab, dass der Wagen
gestohlen war.
Mehrere Einsatzfahrzeuge konnten das Auto im Bereich der Anschlussstelle Bönen
einholen. Die Polizeibeamten setzten sich mit den Streifenwagen vor das
flüchtende Auto und gaben das Signal "Bitte Folgen". Der Fahrer des gestohlenen
Fahrzeugs versuchte daraufhin mehrfach eine Lücke zu finden, um an den
Polizeiwagen vorbeizufahren, es gelang ihm jedoch nicht. An der Anschlussstelle
Hamm fuhren die Beamten auf den Verzögerungsstreifen, um die Autobahn zu
verlassen. Der Fahrer des gestohlenen Autos suchte seine "letzte Chance" zur
Flucht zu und lenkte in Richtung Hauptfahrbahn. Dabei kollidierte er mit einem
Streifenwagen und wurde anschließend von weiteren Streifenwagen festgesetzt.
Der 23-Jährige weigerte sich das Fahrzeug zu öffnen, stattdessen versuchte er
die Fahrt fortzusetzen, obwohl vor dem Auto ein Polizeibeamter stand. Aufgrund
der weiteren Streifenwagen, misslang auch dieser Versuch sich den Beamten zu
entziehen. Ein Beamter gelangte dann durch den Kofferraum in das Auto und konnte
den 23-Jährigen Rumänen überwältigen und festnehmen. Dabei leistete der Fahrer
Widerstand und zog sich leichte Verletzungen zu.
Nach ersten Ermittlungen hatte der Tatverdächtige das Auto (VW Golf) am heutigen
Tag in Recklinghausen entwendet.
Ein Drogenvortest verlief positiv. Der diensthabende Arzt entnahm eine
Blutprobe. Zwei Mobiltelefone stellten die Beamten sicher. Nach Rücksprache mit
der Staatsanwaltschaft wurde der 23-Jährige nach Beendigung der polizeilichen
Maßnahmen entlassen.
Den Fahrer erwartet jetzt eine Anzeige wegen Gefährlichen Eingriff in den
Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Fahren unter Einfluss
von Betäubungsmitteln. Einen Führerschein besitzt der aus Beckum stammende junge
Mann zudem auch nicht. Strafrechtlich nennt man das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Anzeige folgt auch hier. Zu guter Letzt steht er natürlich auch in Verdacht das
Auto selber gestohlen zu haben. Auch hier wird ein Strafverfahren eingeleitet.
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Datum: 06.12.2019 - 17:58 Uhr
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