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(BC)(GP)(HDH)(UL) Region - Kontrollen in der Weihnachtszeit / Die Polizei warnt davor, betrunken zu fahren.

ID: 2263371

(ots) - Weihnachtszeit, nicht nur besinnliche Zeit sondern auch die Zeit des
Rückblicks und des Ausblicks. Deshalb veranstalten viele Firmen, Vereine,
Organisationen in dieser Zeit auch Weihnachtsfeiern. Immer wieder lassen sich
Menschen dann zum Alkoholgenuss verleiten, obwohl es nicht angesagt ist. Etwa
weil man noch fahren muss. Das weiß auch die Polizei. Sie warnt nicht nur vor
dem Fahren unter Alkoholeinfluss, sie kontrolliert in der Weihnachtszeit auch
verstärkt. Damit hat die Polizei in der Region längst begonnen. Sie stoppte am
Sonntag in Heidenheim einen 57-Jährigen. Der fuhr gegen 23.30 Uhr in der
Wilhelmstraße. Bei der Kontrolle zeigte ein Alkoholtest einen Wert über dem
Erlaubten. Der Mann musste sein Auto stehen lassen. Gleich erging es einem
55-Jährigen in Biberach in der Riedlinger Straße. Eine Polizeistreife stoppte
den BMW Fahrer gegen 21.15 Uhr. Er roch nach Alkohol. Nach einem Alkoholtest der
den Verdacht bestätigte, durfte er nicht mehr weiterfahren. Zehn weitere
Autofahrer die mit Alkohol oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
unterwegs waren, zog die Polizei seit Freitagabend aus dem Verkehr.

Die Polizei verstärkt deswegen ihre Kontrollen in der Vorweihnachtszeit und
mahnt, Alkoholgenuss und Fahren strikt zu trennen. Sie rät:

- Sprechen Sie sich vorher mit ihren Begleitern, wer fährt und wer
nüchtern bleibt.
- Falls es doch nicht klappt, lassen Sie ihr Fahrzeug stehen.
Nutzen Sie Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel oder ein
Hotelzimmer in der Nähe. Das ist immer noch billiger, als eine
Strafe, die Kosten für den Führerschein oder gar Schmerzensgeld
nach einem Unfall.

Denn wer mit Alkohol fährt, bringt sich und andere in Gefahr. Deshalb riskiert
er auch seinen Führerschein. Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz
gefährdet - für Personen- und Sachschäden haftet man unter Umständen selbst oder




kann von seiner Versicherung in die Pflicht genommen werden. Neben
strafrechtlichen Folgen drohen dann auch weitere Ansprüche von Opfern, die sich
schnell auf Tausende Euro summieren können.

Ganz sicher ist: Alkohol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit! Das fahrerische
Können wird durch Alkohol leichtfertig überschätzt. Wer sich alkoholisiert ans
Steuer setzt, begeht kein Kavaliersdelikt. Um stets sicher nach Hause zu kommen,
rät die Polizei: "Wer fährt, trinkt nicht. Wer trinkt, fährt nicht."

Weitere Hinweise gibt die Polizei im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de
oder auf www.bleib-klar.de.

Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/4462533
OTS: Polizeipräsidium Ulm

Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 09.12.2019 - 10:41 Uhr
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