Zu hohe Umsätze mit wenigen Beschäftigten
(ots) - Nach Abschluss von Ermittlungen durch die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach verhängte das Amtsgericht Breisach gegen
einen Gartenbauunternehmer im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wegen Betrugs
eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Zöllner hatten drei Arbeiter des Unternehmens im Sommer 2018 während einer
größeren Baustellenkontrolle zu ihren Arbeitsbedingungen befragt und dabei
festgestellt, dass zwei nicht beim zuständigen Sozialversicherungsträger
gemeldet waren. Eine anschließende Prüfung im Unternehmen selbst ließ erkennen,
dass hohen Umsätzen eine vergleichsweise niedrige Gesamtsumme an Lohnzahlungen
gegenüberstand. Dies lieferte eindeutige Hinweise darauf, dass Aufträge mit
nicht gemeldeten Arbeitnehmern ausgeführt wurden oder tatsächlich mehr Stunden
gearbeitet worden waren, als sich aus den Aufzeichnungen und Lohnabrechnungen
ergeben hatten. Das Gericht sah es schließlich als erwiesen an, dass der
Unternehmer von April 2017 bis Juli 2018 mehrere Arbeitnehmer nicht korrekt oder
gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Den Schaden, der
nachzuentrichten ist, berechnete die Deutsche Rentenversicherung auf rund
191.000 Euro.
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Datum: 10.12.2019 - 09:38 Uhr
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