Sozialversicherungen um fünfstelligen Betrag betrogen
(ots) - Einen Sozialversicherungsbetrug in Höhe von rund 27.000 Euro
konnten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach der
Inhaberin eines im Breisgau ansässigen Transportunternehmens nachweisen. Das
Amtsgericht Freiburg sah es als erwiesen an, dass die Frau von September 2015
bis Oktober 2016 mindestens 22 Arbeitnehmer, die mit der Auslieferung von
Paketsendungen betraut waren, gar nicht oder nicht korrekt zur
Sozialversicherung angemeldet hatte. Die Zollbeamten hatten mehrere der
angestellten Fahrer während einer Kontrolle zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.
Daraus ergab sich, dass diese regelmäßig täglich zehn bis zwölf Stunden, in
einigen Fällen sogar bis zu 14 Stunden arbeiten mussten. In den
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen des Unternehmens, die anschließend
eingehend geprüft wurden, waren nur Arbeitstage mit sechs und acht Stunden
aufgeführt. Die Hinweise erhärteten sich, dass die Geschäftsführerin nicht nur
die fälligen Sozialversicherungsbeträge zu niedrig an die zuständigen Stellen
abgeführt, sondern auch einen Teil der Löhne schwarz ausbezahlt hatte.
Zu den Betrugsvorwürfen gab die Frau gegenüber den Zöllnern an, sie habe im
Auftrag eines bundesweit tätigen Dienstleisters gearbeitet. Die Entlohnung sei
so knapp bemessen gewesen, dass sie sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben habe
halten können.
Das Amtsgericht sah die Vorwürfe gegen die Beschuldigte zwar als erwiesen an,
entschied sich jedoch für eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das heißt, gegen
die Beschuldigte wurde zwar eine Geldstrafe, bemessen an 120 Tagessätzen,
festgesetzt, diese wird jedoch nur gefordert, wenn sich die Frau nicht bewähren
sollte. Das Gericht entschied deshalb so milde, weil die Frau mit ihrem
Unternehmen inzwischen Insolvenz angemeldet und den Geschäftsbetrieb eingestellt
hatte. Die Forderungen der Sozialversicherungsträger müssen im Zuge dessen auch
abgewickelt werden.
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Datum: 11.12.2019 - 09:00 Uhr
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