5.000 Euro Strafe wegen illegaler Ausländerbeschäftigung
(ots) - Weil sie eine mazedonische Staatsangehörige über
einen Zeitraum von rund einem halben Jahr ohne die erforderliche
Arbeitsgenehmigung in ihrem Kaffee als Servicekraft beschäftigt hatte,
verurteilte das Amtsgericht Lörrach eine Unternehmerin aus Weil am Rhein Mitte
Oktober zur Zahlung einer Geldbuße von 5000 Euro.
Ermittlungen der Beamten des Hauptzollamts Lörrach hatten den Verstoß
aufgedeckt. Die Angestellte hatte zwar über einen Aufenthaltstitel verfügt, die
Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung galt jedoch ausdrücklich nur für
ein einzelnes anderes Unternehmen, nicht für das Café der Weilerin. Diese hatte
angegeben, die Einstellung sei durch ihren Ehemann erfolgt, da sie selbst sich
zum betreffenden Zeitpunkt um die Pflege der Schwiegermutter habe kümmern
müssen. Er habe sich in den Bestimmungen wenig ausgekannt. Das Vorgehen des
Ehemanns musste sie sich dennoch zurechnen lassen.
Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne einen Aufenthaltstitel, der
zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Da der betroffenen Geschäftsfrau lediglich Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden
konnte, sie überwiegend geständig war und ihre Servicekraft von Beginn an zur
Sozialversicherung angemeldet hatte, hielt das Gericht eine Geldbuße in Höhe von
5000 Euro für angemessen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
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Datum: 12.12.2019 - 09:11 Uhr
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