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Bilanz zu 1 Jahr "Sicherheitspaket I": Maß und Mitte wurde gewahrt

ID: 2265912

(ots) - Minister Reul: "Die Zahlen zeigen, dass die Polizei die
zusätzlichen Instrumente äußerst umsichtig einsetzt. Das Land ist durch das
Gesetz sicherer geworden."

Das Ministerium des Innern teilt mit:

Ein Jahr nach Verabschiedung des novellierten Polizeigesetzes in
Nordrhein-Westfalen hat Minister Herbert Reul heute (12. Dezember 2019) eine
positive Bilanz gezogen. "Die Zahlen zeigen, dass die Polizei die zusätzlichen
Instrumente äußerst umsichtig einsetzt. Der Orwellsche Überwachungsstaat, den
manche ja schon am Horizont ausmachten, der ist Nordrhein-Westfalen heute nicht.
Aber: Das Land ist in den vergangenen zwölf Monaten durch dieses Gesetz sicherer
geworden", so der Minister. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte das
"Sicherheitspaket I" am 12. Dezember 2018 mit großer Mehrheit verabschiedet.

Aufgrund der Neuregelungen waren bis Ende Oktober dieses Jahres 29 Personen auf
richterliche Anordnung länger als bisher möglich in Ge-wahrsam genommen worden.
Sieben Mal geschah dies, um ein Verbrechen zu verhindern, drei Mal vor einem
terroristischen Hintergrund. So auch bei der längsten Anordnung eines
Unterbindungsgewahrsams, das 13 Tage gedauert hat. 15 Mal war der Grund der
Ingewahrsamnahme häusliche Gewalt. Vier Ingewahrsamnahmen erfolgten wegen
Identitäts-verweigerung, hier war die längste bereits nach vier Tagen wieder
beendet.

62 Mal ordneten Richter eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) aufgrund des
novellierten Gesetzes an. Betroffen waren terroristische Gefährder, doch auch
bei Vermisstenfällen, bei Bedrohungen und akuten Gefährdungslagen gab es eine
TKÜ.

Videobeobachtungen nach neuer Rechtslage erfolgten bisher noch an keiner Stelle
in Nordrhein-Westfalen. Sie sind allerdings an drei Stellen im Land für das
kommende Jahr vorgesehen, und zwar in der Dortmunder Nordstadt, im Dortmunder




Stadtteil Dorstfeld sowie in der Bonner Innenstadt. Eine Videobeobachtung am
Kölner Ebertplatz fußt noch auf der alten gesetzlichen Regelung.

Das neue Mittel der strategischen Fahndung wurde durch die Polizei 44 mal
angeordnet - unter anderem bei einer Fahndung der Autobahnpolizei Dortmund gegen
sogenannte "Planenschlitzer"-Banden und bei einer Fahndung im Rockermilieu durch
die Polizei Köln.

Zehnmal kam es zu einem Aufenthalts- und Kontaktverbot nach neuem Recht. Zweimal
wurde ein Aufenthaltsverbot zur Verhinderung einer terroristischen Straftat,
dreimal zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen
ausgesprochen. Fünfmal wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen, immer, um Leib,
Leben oder Freiheit zu schützen. Drei Personen mussten eine elektronische
Fußfessel tragen, einer wegen Nachstellung, zwei von ihnen sollten so an der
Begehung einer terroristischen Straftat gehindert werden.

"Alle Maßnahmen, die besonders in die Grundrechte der Menschen ein-greifen,
stehen unter einem Richtervorbehalt. Durch die neue Gesetzeslage konnte die
Polizei terroristische Gefahren abwehren, Frauen vor Gewalt schützen und die
Allgemeinheit vor den Folgen schwerer Gewaltverbrechen bewahren", so Reul.

Rückfragen bitte an:

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211/8712301
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56636/4465999
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Datum: 12.12.2019 - 09:19 Uhr
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