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Tausende Päckchen und Pakete landen beim Zoll statt unterm Weihnachtsbaum - Auf was man beim Onlinekauf von Weihnachtsgeschenken achten sollte -

ID: 2266461

(ots) - Weihnachtsgeschenke im Internet bestellen spart vermeintlich Zeit
und Kosten. Das zumindest erhoffen sich viele Kunden. Wissentlich oder
unwissentlich landen die Besteller aber bei Verkäufern außerhalb der EU und bei
der Einfuhr der Postsendungen fallen dann möglicherweise zusätzlich Zölle,
Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern an. Auch fehlende oder falsche
Inhaltserkläruungen auf den Postsendungen haben einen Besuch beim zuständigen
Zollamt zur Folge.

"Die meisten Päckchen und Pakete landen aber nicht - wie man vermuten könnte -
im Dezember, sondern erst im Januar bei uns. Viele Besteller achten nicht auf
die angegebenen Lieferzeiten bzw. werden auch oft kurze Lieferzeiten gerade bei
Bestellungen aus China nicht ein-gehalten.", so Jens Ahland, Pressesprecher beim
Hauptzollamt Köln.

Im Dezember 2018 gingen knapp 5150 Postsendungen verteilt auf die Zollämter

-Köln-Wahn (3109 Sendungen) zuständig für Köln, Leverkusen,
Rhein-Erft-Kreis und Teile des Rheinisch-Bergischen Kreises (bis
Overath)

-Bonn (1678 Sendungen) zuständig für Bonn und den
Rhein-Sieg-Kreis

-Gummersbach (365 Sendungen) zuständig für den Oberbergischen
Kreis und Teile des Rheinisch-Bergischen Kreises (ab Overath)

ein und lagen somit rund 15% über dem Monatsdurchschnitt.

Im Januar 2019 stieg die Anzahl der Postsendungen auf mehr als 6600 und
verteilte sich wie folgt auf die Zollämter:

-Köln-Wahn (4408 Sendungen)

-Bonn (1760 Sendungen)

-Gummersbach (439 Sendungen)

"Der Trend Weihnachtsgeschenke online zu kaufen kannte die letzten Jahre nur
eine Richtung. Daher rechnen wir auch in diesem Dezember und Januar wieder mit
vollen Paketlagern in unseren Zollämtern.", so Ahland weiter.

Nicht nur hinsichtlich der Berechnung möglicher Zollabgaben empfiehlt der Zoll




die kostenlose App "Zoll und Post". Sie gibt auch wichtige Hinweise auf
verbotene Waren oder Einschränkungen.

"Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich schnell als Fehlinvestition
entpuppen, wenn diese gefälscht sind. Die Waren werden sichergestellt und
vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten in der Regel nicht erstattet.
Außerdem erwartet den Paketempfänger gegebenenfalls ein zivilrechtliches
Verfahren mit dem Rechteinhaber.", erklärt Jens Ahland. Auch Verstöße gegen die
Produktsicherheit sind ein häufiges Problem. Sichergestellt werden zudem auch
regelmäßig geschützte Tiere und Pflanzen, Arznei- und Dopingmittel oder Waffen.

Zusatzinformation Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende
Bestimmungen:

Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an.
Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben.
Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent oder 7
Prozent) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben. Warenwert über 150
Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und
gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an. Auch reine Geschenksendungen von einem
privaten Absender an einen privaten Empfänger sind nur bis zu einem Wert von 45
Euro und unter gewissen Bedingungen frei von Abgaben.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Köln
Pressesprecher
Jens Ahland
Telefon: 0221-27252-1176 oder 0172-2514897
E-Mail: presse.hza-koeln(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121251/4467143
OTS: Hauptzollamt Köln

Original-Content von: Hauptzollamt Köln, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 12.12.2019 - 15:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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