Gemeinsame Fachempfehlung "Verhalten im Brandfall"
(ots) - In fast zweijähriger Arbeit hat der Gemeinsame Ausschuss für 
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung des Deutschen Feuerwehrverbandes 
(DFV) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) die 
neue Fachempfehlung "Verhalten im Brandfall" erstellt. Sie stellt, abgestimmt 
mit den Präsidien der beiden Verbände, den aktuellen Stand der Fachmeinung in 
Deutschland dar. "Die Fachempfehlung richtet sich sowohl an die Bewohner von 
Wohnungen als auch an Feuerwehren und Spezialisten in der Brandschutzerziehung 
und -aufklärung", erläutert Frieder Kircher, Vorsitzender des Gemeinsamen 
Ausschusses.
Die Fachempfehlung stellt die folgenden Grundprinzipien zum Verhalten im 
Brandfall dar:
1. Es ist nicht möglich, die Bevölkerung zum richtigen Verhalten im Brandfall in
Wohnungen zu bringen, wenn man nur fünf Regeln kommuniziert. Sie sind zwar, wie 
bei der Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 leicht zu merken, aber das 
Verständnis ist nicht ausreichend, um im eigenen Wohnumfeld unter sehr 
verschiedenen Randbedingungen richtig zu handeln. Die Handlungsempfehlungen 
müssen ausführlicher sein, auch wenn dabei das Problem auftritt, dass 
Schwierigkeiten beim Lesen des längeren Textes auftauchen.
   2. Es gibt keine einheitliche Regelung zum Verhalten, die für jede
      Situation in jeder Gebäudeart beim Wohnen zutrifft. Die 
      detaillierten Verhaltenshinweise für einen Brand im 
      Einfamilienhaus unterscheiden sich in mehreren Punkten von den 
      Hinweisen beim Brand in einem Mehrfamilienhaus. Für 
      Brandschutzfachleute sind diese Unterschiede zwar klar, logisch
      und einsichtig, der normale Mensch auf der Straße hat aber 
      diese Kenntnisse nicht! Weiterhin ist es noch entscheidend, ob 
      es im Mehrfamilienhaus in der eigenen Wohnung brennt oder in 
      einer beliebig anderen Wohnung im gleichen Mehrfamilienhaus. 
      Zusätzlich stellt der Fall eines verrauchten Treppenhauses eine
      Sondersituation dar, die betrachtet werden muss. In der 
      Fachempfehlung "Verhalten im Brandfall" werden daher folgende 
      vier Fälle unterscheiden: o Brand in der eigenen Wohnung eines 
      Mehrfamilienhauses o Brand in einer anderen Wohnung eines 
      Mehrfamilienhauses o Verrauchtes Treppenhaus in einem 
      Mehrfamilienhaus o Brand in einem Einfamilienhaus
3. Reine Schlagworte oder Merksätze sind nicht ausreichend. Es müssen 
detaillierte Erklärungen erfolgen, die die Nutzer direkt ansprechen. Diese 
dienen insbesondere auch Multiplikatoren wie zum Beispiel Brandschutzerziehern 
oder Lehrkräften, um die Merksätze den Nutzern zu erläutern
4. Durch Ablaufdiagramme werden die Handlungsprinzipien anschaulich erläutert.
"Mit der neuen Fachempfehlung setzt der Gemeinsame Ausschuss für 
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung seine strategische Arbeit in 
diesem Gebiet fort, die mit der Fachempfehlung ,Der Notruf in der 
Brandschutzerziehung' begonnen wurde und sich zukünftig weiter fortsetzen soll",
erläutert Kircher abschließend. Die aktuelle Fachempfehlung steht unter 
www.feuerwehrverband.de/fe-verhalten-brandfall.html online.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Schiffdorf
Stv. Gemeindebrandmeister und Pressesprecher
Hauke Kahrs
Mobil: 01713774353
E-Mail: haukekahrs(at)web.de
http://www.schiffdorf.de/staticsite/staticsite.php?menuid=53&topmenu=
91
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Datum: 12.12.2019 - 18:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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