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Bundespolizei untersagt die Ausreise einer vermissten Person

ID: 2266873

(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges aus
der Türkei wurde am gestrigen Donnerstag durch die Bundespolizei eine Person
festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben war. Durch das Amtsgericht
Papenburg wurde ein 41-Jähriger bereits im Juli 2019 wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen oder einer Geldstrafe
in Höhe von 5.511,15 Euro verurteilt. Der türkische Staatangehörige hatte
bereits Anfang Dezember einen Betrag in Höhe von 500,- Euro beglichen, so dass
die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Strafe des Mannes änderte. Bei seiner
gestrigen Ausreise beglicht der 41-Jährige seine restliche Geldstrafe, umging
damit die verbleibenden 81 Tage Haft und konnte somit seinen Flug nach Istanbul
antreten.

Des Weiteren wurde ein 24-Jähriger an der Ausreise nach Antalya gehindert, weil
er von der Polizei Herborn (Hessen) zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben
war. In diesem Fall wurde die Person als vermisst gemeldet. Nach Kontaktaufnahme
mit der ausschreibenden Polizeibehörde wurde bekannt, dass ein
Unterbringungsbefehl des Amtsgerichtes Herborn besteht. Da der türkische
Staatsangehörige dringend ärztliche Behandlung benötigt, sowie die Versorgung
durch die Dialyse, wurde der Person die Ausreise nicht gestattet. Anschließend
wurde der junge Mann zur ärztlichen Versorgung in einem Krankenhaus
untergebracht.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4468084




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Datum: 13.12.2019 - 11:08 Uhr
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