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DFV-Krise: Der VdF NRW fordert Erneuerung des DFV einschließlich Präsidium

ID: 2267602

(ots) - Im Rahmen der heutigen Sondersitzung des Verbandsausschusses
des Verbandes der Feuerwehren in NRW, zu der auch alle Mitgliedsverbände aus den
54 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen eingeladen
waren, wurde einstimmig bei einer Enthaltung vereinbart, eine wirkliche und
ehrliche Erneuerung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) zu fordern.
DFV-Präsident Hartmut Ziebs hatte im Rahmen dieser Sitzung nach wochenlanger
medialer Verbandskrise und Querelen mit fünf seiner sieben Vizepräsidenten
erklärt, seine Funktion zum 31.12.2019 niederzulegen, um so einen Neuanfang für
den Deutschen Feuerwehrverband zu ermöglichen.

Der einstimmige Beschluss des Verbandsausschusses im Wortlaut:

1.Der VdF NRW nimmt den Rücktritt von DFV-Präsident Hartmut Ziebs mit großem
Bedauern, aber zugleich auch großem Respekt zur Kenntnis. Er dankt ihm für seine
geleistete Arbeit zum Wohle der deutschen Feuerwehren.

2.Der VdF NRW glaubt an den Bedarf und die Kraft einer einheitlichen Vertretung
aller Feuerwehren auf Bundesebene durch den DFV.

3.Die tiefe Krise und die katastrophale Außenwahrnehmung des DFV sowohl in der
Öffentlichkeit als auch innerhalb der Feuerwehren müssen allerdings sofort
beendet werden. Dazu bedarf es eines sofortigen vollständigen Neuanfangs unseres
Bundesverbandes.

4.Unser Bundesverband ist in der aktuellen personellen, aber auch sonstigen
Aufstellung für die Feuerwehren in Deutschland kein Mehrwert, sondern eine Last
für ihren guten Ruf. Der DFV ist aktuell nicht als seriöse und ernsthafte
Organisation wahrzunehmen, sondern er verstrickt sich in Kleinkriege von
Personal- und Postendebatten. Dadurch riskiert er den Verlust von maßgeblichen
Sponsoren und Unterstützern, die nicht mit in das Chaos seiner Außenwahrnehmung
gezogen werden wollen.

5.Die größte und drängendste Aufgabe ist daher die Wiedergewinnung verlorenen




Vertrauens. Dies kann nur durch eine vollständige personelle Neuaufstellung des
Präsidiums unter Austausch der Geschäftsführung gelingen. Konkret zum Präsidium:
Nachdem Hartmut Ziebs zurückgetreten ist, muss Gleiches sofort auch für die fünf
Vizepräsidenten gelten - inklusive eines Verzichts auf eine erneute Kandidatur
für DFV-Spitzenämter. Sie müssen ebenso wie Hartmut Ziebs den Verband über ihre
eigene Person stellen.

6.Ein Neustart erfordert aber auch bei allen verbleibenden
Verantwortungsträgern, insbesondere auch in der Mitgliedschaft des DFV, eine
respektvollere, offenere, geradlinigere und kameradschaftlichere Kommunikation
als bisher. Entscheidungen dürfen nicht von Kleingruppen jenseits der Gremien
unter sich ausgemacht werden, sondern müssen in den satzungsgemäß vorgesehenen
DFV-Gremien ergebnisoffen diskutiert und getroffen werden.

7."Neuanfang" bedeutet aber auch eine rasche organisatorische und
inhaltliche Neuaufstellung des DFV. Hierbei müssen folgende Aspekte
Berücksichtigung finden:
-Die politische und gesellschaftliche Netzwerkarbeit des DFV auf
Bundesebene war bis zur aktuellen Krise beispielhaft gut und darf
sich keinesfalls verschlechtern.
-Die feuerwehrliche Facharbeit muss in ihrem Stellenwert innerhalb
des DFV deutlich gestärkt werden und bessere Unterstützung im Verband
erhalten, so dass sie noch stärkere Außenwirkung entfalten kann.
-Der DFV muss sich in seiner Tätigkeit klar daran ausrichten, dass
sein Zweck darin besteht, seinen Mitgliedern, den Feuerwehren und den
Feuerwehrleuten einen konkreten Mehrwert für ihre Feuerwehrtätigkeit
zu bieten.
-Dazu bedarf es auch einer Neuausrichtung der Arbeit der
Bundesgeschäftsstelle. Ihre Geschäftsprozesse sind, ggf. unter
Begleitung durch externe Beratung, neu aufzustellen.
-Der DFV muss sich viel mehr als bisher transparent, offen und
ansprechbar zeigen. Das gilt für Entscheidungsprozesse ebenso wie für
die Hintergründe seiner Arbeit und seine Finanzen.
-Die Strukturen im DFV müssen demokratischer werden. Alle
entscheidungsbefugten Gremien sind mit einer demokratischen
Legitimation durch die Delegiertenversammlung auszustatten. Denn
gewählte Gremien sind bei Verfehlungen abwählbar; man kann sie
unmittelbar für ihr Handeln zur Rechenschaft ziehen.
-Diese Legitimation hat zum Beispiel der nach heutiger Satzung sehr
mächtige Präsidialrat nicht. Er besteht im Kern nur aus den
Landesverbandsvorsitzenden oder von ihnen beliebig entsandten
Vertretern, die zuvorderst Landesverbandsinteressen wahrnehmen. Die
Beschlusskompetenzen des Präsidialrats, der als Gremium ja durchaus
erhalten bleiben kann, müssen daher künftig von einem Gremium
wahrgenommen werden, dessen Mitglieder von der Delegiertenversammlung
nach einer festzulegenden proportionalen Verteilung gewählt werden.
Dies garantiert eine sachbezogene Debatte und vermeidet
länderbezogene Mehrheitsblöcke. Gute Erfahrungen hat der VdF NRW z.B.
mit der dahingehenden Konstitution seines Verbandsauschusses gemacht.
-Der DFV muss niederschwellige Formen der Einbeziehung der
Feuerwehrbasis festschreiben, wie sie mit Hilfe zum Beispiel moderner
digitaler Technologie recht einfach umsetzbar ist.

8.Diese Positionen sind für den VdF von so grundsätzlicher Bedeutung für die
Neuaufstellung des DFV, dass er sie in jedem Fall berücksichtig sehen muss. Er
ist darüber hinaus selbstverständlich für weitere Vorschläge Anderer offen. Wir
sehen darin einen konstruktiven Neugestaltungsprozess, in den sich der VdF NRW
mit allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einbringen wird.

9.Der Verbandsausschuss beauftragt den VdF-Vorstand, einen dahingehenden
Diskussionsprozess mit den anderen DFV-Mitgliedern (heißt: insbesondere den
anderen Landesfeuerwehrverbänden) anzustoßen. Vermutlich ist die Installation
einer Satzungskommission zweckdienlich, die von einer außenstehenden und
erfahrenen Persönlichkeit unabhängig geleitet wird und in der alle
Landesverbände vertreten sind.

10.Der VdF weiß aus seiner eigenen Geschichte, dass auf drängende Fragen auch
zügig Antworten gefunden werden können, wenn man nur dazu bereit ist. Der
Verbandsausschuss beauftragt den Vorstand, für Ende Februar eine
VdF-Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der geprüft wird, ob und in welchem
Umfang die oben genannten Punkte 5 bis 10 bis dahin eingelöst wurden.
Andernfalls empfiehlt er der dann tagenden VdF-Mitgliederversammlung, über den
weiteren Verbleib im DFV zu befinden.

Rückfragen bitte an:

Verband der Feuerwehren in NRW e.V.
Windhukstraße 80
42277 Wuppertal

Christoph Schöneborn
Telefon: +49 (01 70) 2 21 80 32
E-Mail: christoph.schoeneborn(at)vdf.nrw
http://www.vdf.nrw

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/78309/4469109
OTS: Verband der Feuerwehren in NRW e. V.

Original-Content von: Verband der Feuerwehren in NRW e. V., übermittelt durch news aktuell

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Datum: 14.12.2019 - 19:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: VdF-NRW
Stadt:

Wuppertal



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