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Weihnachtsprävention - Sicheres Laden von Weihnachtsbäumen und Weihnachtsgeschenken

ID: 2268136

(ots) - Weihnachtszeit ist Geschenkezeit und
Weihnachtsbaumzeit. Und damit die Geschenke und Weihnachtsbäume sicher zu Hause
ankommen, spielt die Ladungssicherheit eine entscheidende Rolle. Zur Adventszeit
zieht es wieder viele Menschen zu einem Weihnachtsbaumverkäufer ihres
Vertrauens, um einen frisch gefällten Weihnachtsbaum zu kaufen. Zumeist landet
dieser im Kofferraum oder auf dem Autodach. Für beide Varianten gibt es einige
Vorschriften, die es zu beachten gilt. Maximal drei Meter darf der Baum aus dem
Kofferraum herausragen bei Fahrten unter 100 Kilometer, auf längeren Fahrten
sind nur 1,5 Meter zulässig. Bereits ab einem Meter Überlänge muss ein Baum mit
einer roten Fahne gekennzeichnet werden. Für dieses Warnzeichnen ist eine
Mindestgröße von 30 x 30 cm sowie eine Querstange vorgeschrieben, welche die
Fahne auseinanderhalten soll. Bleibt beim Kofferraumtransport die Heckklappe
offen, muss sie fixiert werden, um ein komplettes Öffnen während der Fahrt zu
verhindern. Und es muss darauf geachtet werden, dass das Autokennzeichen
weiterhin lesbar bleibt und die lichttechnischen Einrichtungen für die
dahinterfahrenden Autos sichtbar sind. Statt im Kofferraum lässt sich eine
Weihnachtstanne auch auf dem Dach transportieren. Eine Grundvoraussetzung dafür
ist allerdings eine Dachreling beziehungsweise ein Dachgepäckträger. Für die
Dachvariante sollte der Baum in ein Netz eingepackt und zudem mit der Spitze zum
Fahrzeugheck ausgerichtet werden. So verfängt sich der Fahrtwind nicht so
leicht, was ein Aufblähen minimiert und die Äste vorm Abbrechen schützt. Der
Christbaum muss zudem fixiert sein, so dass dieser bei Kurvenfahrten oder
Vollbremsungen nicht verrutschen oder sich lösen kann.

Der Baum sollte darüber hinaus weder die Sicht des Fahrers behindern, noch
Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten verdecken. Wird ein Baum im




Innenraum des Fahrzeugs transportiert, muss er gegen das Verrutschen gesichert
sein.

Immer häufiger werden im Handel auch blinkende Mini-Weihnachtsbäume fürs Auto
angeboten. Diese haben dort jedoch nichts verloren. Leuchtende Deko im Auto kann
andere Autofahrer irritieren und eventuell sogar blenden. Deshalb sind am und im
Auto nur vorgeschriebene und für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen
erlaubt. Wer mit unzulässigen Leuchtmitteln angehalten wird, muss mit 20 Euro
Strafe rechnen. Geld, das sich zur Weihnachtszeit sicher besser in Geschenke
investieren lässt. Und damit sind wir beim Thema Geschenke: Wer seine Geschenke
vorschriftsmäßig verstaut, schützt damit nicht nur die Fahrzeuginsassen vor
umherfliegenden Gegenständen im Fahrzeug, sondern auch die Gegenstände selbst
vor Beschädigungen. Wie schade wäre es, wenn man an Weihnachten beim Auspacken
bemerkt, dass das Geschenk die Heimfahrt doch nicht unbeschadet überstanden hat.
Noch tragischer wäre es, wenn eines der Geschenke während einer Vollbremsung
plötzlich durchs Fahrzeug fliegt und einen Insassen verletzt. In einer solchen
Situation können auch kleinere und unscheinbare Gegenstände im Auto zu
gefährlichen "Geschossen" werden, da sie auf das 50 - 100- fache ihres
eigentlichen Gewichts beschleunigt werden. Die Polizei gibt folgende Tipps:
Achten Sie darauf, dass Sie das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs nicht
überladen. Die Angabe hierfür finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein. Laden Sie die
schwersten Gegenstände nach unten und so nah wie möglich an die Rücksitze, damit
ein sogenannter "Formschluss" entsteht. Dadurch wird eine Beschleunigung der
Gegenstände im Falle einer starken Bremsung verhindert. Versuchen Sie kleinere
Gegenstände in den "Ladelücken" zwischen den größeren Gegenständen zu verstauen,
so dass diese durch die größeren Gegenstände fixiert werden. Lose Gegenstände
stellen die größte Gefahr dar. Antirutschmatten, Netze und Spanngurte
erleichtern eine ordnungsgemäße Ladungssicherung und schützen Sie und Ihre
Ladung. Platzieren Sie Ihr Warndreieck, Ihre Warnweste und Ihren
Erste-Hilfe-Kasten so im Fahrzeug, dass Sie jederzeit Zugriff für den Notfall
darauf haben. Diese einfachen Regeln können Sie vor Unfällen und Verletzungen
bewahren

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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OTS: Polizeipräsidium Rheinpfalz

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Datum: 16.12.2019 - 07:56 Uhr
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