Weihnachtsprävention - Sicheres Laden von Weihnachtsbäumen und Weihnachtsgeschenken
(ots) - Weihnachtszeit ist Geschenkezeit und 
Weihnachtsbaumzeit. Und damit die Geschenke und Weihnachtsbäume sicher zu Hause 
ankommen, spielt die Ladungssicherheit eine entscheidende Rolle. Zur Adventszeit
zieht es wieder viele Menschen zu einem Weihnachtsbaumverkäufer ihres 
Vertrauens, um einen frisch gefällten Weihnachtsbaum zu kaufen. Zumeist landet 
dieser im Kofferraum oder auf dem Autodach. Für beide Varianten gibt es einige 
Vorschriften, die es zu beachten gilt. Maximal drei Meter darf der Baum aus dem 
Kofferraum herausragen bei Fahrten unter 100 Kilometer, auf längeren Fahrten 
sind nur 1,5 Meter zulässig. Bereits ab einem Meter Überlänge muss ein Baum mit 
einer roten Fahne gekennzeichnet werden. Für dieses Warnzeichnen ist eine 
Mindestgröße von 30 x 30 cm sowie eine Querstange vorgeschrieben, welche die 
Fahne auseinanderhalten soll. Bleibt beim Kofferraumtransport die Heckklappe 
offen, muss sie fixiert werden, um ein komplettes Öffnen während der Fahrt zu 
verhindern. Und es muss darauf geachtet werden, dass das Autokennzeichen 
weiterhin lesbar bleibt und die lichttechnischen Einrichtungen für die 
dahinterfahrenden Autos sichtbar sind. Statt im Kofferraum lässt sich eine 
Weihnachtstanne auch auf dem Dach transportieren. Eine Grundvoraussetzung dafür 
ist allerdings eine Dachreling beziehungsweise ein Dachgepäckträger. Für die 
Dachvariante sollte der Baum in ein Netz eingepackt und zudem mit der Spitze zum
Fahrzeugheck ausgerichtet werden. So verfängt sich der Fahrtwind nicht so 
leicht, was ein Aufblähen minimiert und die Äste vorm Abbrechen schützt. Der 
Christbaum muss zudem fixiert sein, so dass dieser bei Kurvenfahrten oder 
Vollbremsungen nicht verrutschen oder sich lösen kann.
Der Baum sollte darüber hinaus weder die Sicht des Fahrers behindern, noch 
Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten verdecken. Wird ein Baum im
Innenraum des Fahrzeugs transportiert, muss er gegen das Verrutschen gesichert 
sein.
Immer häufiger werden im Handel auch blinkende Mini-Weihnachtsbäume fürs Auto 
angeboten. Diese haben dort jedoch nichts verloren. Leuchtende Deko im Auto kann
andere Autofahrer irritieren und eventuell sogar blenden. Deshalb sind am und im
Auto nur vorgeschriebene und für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen
erlaubt. Wer mit unzulässigen Leuchtmitteln angehalten wird, muss mit 20 Euro 
Strafe rechnen. Geld, das sich zur Weihnachtszeit sicher besser in Geschenke 
investieren lässt. Und damit sind wir beim Thema Geschenke: Wer seine Geschenke 
vorschriftsmäßig verstaut, schützt damit nicht nur die Fahrzeuginsassen vor 
umherfliegenden Gegenständen im Fahrzeug, sondern auch die Gegenstände selbst 
vor Beschädigungen. Wie schade wäre es, wenn man an Weihnachten beim Auspacken 
bemerkt, dass das Geschenk die Heimfahrt doch nicht unbeschadet überstanden hat.
Noch tragischer wäre es, wenn eines der Geschenke während einer Vollbremsung 
plötzlich durchs Fahrzeug fliegt und einen Insassen verletzt. In einer solchen 
Situation können auch kleinere und unscheinbare Gegenstände im Auto zu 
gefährlichen "Geschossen" werden, da sie auf das 50 - 100- fache ihres 
eigentlichen Gewichts beschleunigt werden. Die Polizei gibt folgende Tipps: 
Achten Sie darauf, dass Sie das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs nicht 
überladen. Die Angabe hierfür finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein. Laden Sie die 
schwersten Gegenstände nach unten und so nah wie möglich an die Rücksitze, damit
ein sogenannter "Formschluss" entsteht. Dadurch wird eine Beschleunigung der 
Gegenstände im Falle einer starken Bremsung verhindert. Versuchen Sie kleinere 
Gegenstände in den "Ladelücken" zwischen den größeren Gegenständen zu verstauen,
so dass diese durch die größeren Gegenstände fixiert werden. Lose Gegenstände 
stellen die größte Gefahr dar. Antirutschmatten, Netze und Spanngurte 
erleichtern eine ordnungsgemäße Ladungssicherung und schützen Sie und Ihre 
Ladung. Platzieren Sie Ihr Warndreieck, Ihre Warnweste und Ihren 
Erste-Hilfe-Kasten so im Fahrzeug, dass Sie jederzeit Zugriff für den Notfall 
darauf haben. Diese einfachen Regeln können Sie vor Unfällen und Verletzungen 
bewahren
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Rheinpfalz
 
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der 
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/4469723
OTS:               Polizeipräsidium Rheinpfalz
Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell
      
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.12.2019 - 07:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2268136
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPRP
Stadt:
Präsidiumsbereich
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Weihnachtsprävention - Sicheres Laden von Weihnachtsbäumen und Weihnachtsgeschenken"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




