2.400 Euro Geldstrafe für Arbeitslosengeldempfänger aus Osnabrück; Zoll deckt Leistungsbetrug auf
(ots) - Achtzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 2.400 Euro
Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen
Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus Osnabrück bezog Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch. Im Dezember 2018 ging der Mann einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er der Agentur für Arbeit
nicht rechtzeitig und richtig mitgeteilt hatte. So konnte er rund 280 Euro
Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger(Agentur für
Arbeit in Osnabrück) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden
regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den
Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein
Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die
Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die
Staatsanwaltschaft führte.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen,
als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender
Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge
selbstverständlich an die Agentur zurückzahlen", so Christian Heyer,
Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
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Datum: 16.12.2019 - 08:58 Uhr
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