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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt teilen mit: Europaweite Durchsuchungen wegen des Verdachts des Erwerbs von Falschgeld im Darknet

ID: 2268295

(ots) - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -
Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - hat im Zeitraum
vom 09.12.2019 bis zum 16.12.2019 gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und
mit Unterstützung von Polizeidienststellen der Bundesländer die Wohnungen von 20
Tatverdächtigen in sieben Bundesländern wegen des Verdachts des Sichverschaffens
von Falschgeld durchsucht. Unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft
Bamberg - Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) - bzw. der Staatsanwaltschaft
Köln - Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC) - erfolgten im selben
Zeitraum zudem Durchsuchungsmaßnahmen bei vier Tatverdächtigen in Bayern und
vier Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen. Weitere Durchsuchungsmaßnahmen
fanden in Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Irland, Österreich und Spanien
statt. Die europäische Polizeibehörde Europol koordinierte die europaweiten
operativen Maßnahmen.

Die Tatverdächtigen im Alter von 15 bis 59 Jahren stehen in Verdacht, im
Zeitraum von Dezember 2018 bis Juli 2019 auf illegalen Handelsplattformen im
Darknet sowie über verschlüsselte Messengerdienste Falschgeld erworben zu haben.
Die Herstellungsstätte des Falschgelds wurde im Juli 2019 in Catanhede
(Portugal) durch die National Anti-Corruption Unit (U.N.C.C) der portugiesischen
Polizei (Polícia Judiciára) lokalisiert; fünf mutmaßliche Hersteller und
Verkäufer von Falschgeld wurden in Portugal und in Kolumbien festgenommen. Bei
dem von den deutschen Tatverdächtigen mutmaßlich erworbenem Falschgeld handelte
es sich um 50- bzw. 10-Euro-Banknoten.

Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten zahlreiche Beweismittel,
insbesondere Falschgeld, Computer, mobile Endgeräte und Datenträger sowie
weitere inkriminierte Güter, insbesondere Betäubungsmittel, gefälschte Ausweise,
Materialien zur Fälschung amtlicher Ausweise, waffenrechtlich verbotene




Gegenstände und Munition sichergestellt werden. Aufgrund der Ergebnisse der
Durchsuchungsmaßnahmen wurden weitere Ermittlungsverfahren wegen Verstöße gegen
das Waffengesetz (WaffG) und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eingeleitet.
Durchsuchungsmaßnahmen in Deutschland fanden in folgenden Bundesländern statt:

Baden-Württemberg

1Alb-Donau-Kreis
1Landkreis Biberach
1Landkreis Freudenstadt
1Heidelberg
1Rhein-Neckar-Kreis
1Ostalbkreis
1Schwarzwald-Baar-Kreis
1Stuttgart

Bayern

1Landkreis Augsburg
3München

Brandenburg

3Frankfurt/ Oder

Hamburg1

Hessen

1Frankfurt am Main
1Landkreis Gießen
1Landkreis Limburg-Weilburg

Mecklenburg-Vorpommern

1Greifswald

Niedersachsen

1Landkreis Harburg
1Hildesheim
1Holzminden

Nordrhein-Westfalen

1Bielefeld
1Kreis Coesfeld
1Kreis Gütersloh
1Kreis Steinfurt

Schleswig-Holstein

1Kreis Rendsburg-Eckernförde

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt
bedanken sich bei allen an den operativen Maßnahmen beteiligten Behörden der
Bundesländer und bei den europäischen Partnern für die sehr gute Zusammenarbeit.

gez. Georg Ungefuk Oberstaatsanwalt

Informationen zu der ZIT:

Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) wurde am
01.01.2010 als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit
Sitz in Gießen errichtet. Seit dem 08.07.2019 hat die Zentralstelle ihren Sitz
in Frankfurt am Main. Sie besteht derzeit aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt
als Leiter, einem Oberstaatsanwalt und 7 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
sowie einem Oberstaatsanwalt als Pressesprecher.

Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für
Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland
oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit. Als
operative Zentralstelle bearbeitet die ZIT besonders aufwendige und umfangreiche
Ermittlungsverfahren aus den Deliktsbereichen:

-Kinderpornographie und sexueller Missbrauch von Kindern mit
Bezug zum Internet, -Darknet-Kriminalität (Bekämpfung krimineller
Darknet-Plattformen sowie des Handels mit Waffen, Drogen und
Fälschungsgütern im Darknet), -Cyberkriminalität im engeren Sinne
(Hackerangriffe, Datendiebstahl und Computerbetrug), -
Hasskriminalität im Internet (Hate Speech).

Sie ist darüber hinaus für Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und
Polizeibeamten zuständig. Die ZIT ist zudem das deutsche Gründungsmitglied in
dem Judicial Cybercrime Network, einem europäischen Netzwerk der Justizbehörden
zur Bekämpfung der Internetkriminalität.

Erreichbarkeiten der Pressestelle der Zentralstelle zur Bekämpfung der
Internetkriminalität (ZIT): Tel.: 069/1367 2253 presse(at)gsta.justiz.hessen.de

Gesetzlicher Strafrahmen

§ 146 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches sieht für das Sichverschaffen von
Falschgeld, in der Absicht, dieses als echt in Verkehr zu bringen oder ein
Inverkehrbringen als echt zu ermöglichen, eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu
15 Jahren vor.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-55 13083
Fax: 0611-55 45113
www.bka.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7/4469923
OTS: Bundeskriminalamt

Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 16.12.2019 - 10:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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