Fahrzeugführer uneinsichtig nach Straßenverkehrsgefährdung - Führerschein einbehalten
(ots) - 15.12.2019, 11.52 Uhr BAB 39, Fahrtrichtung Salzwedel, ab
Autobahnkreuz Süd
Das uneinsichtige Verhalten eines Autofahrers führte dazu, dass noch bei der
Kontrolle vor Ort der Führerschein einbehalten wurde.
Die Besatzung eines zivilen Funkstreifenwagens der Autobahnpolizei bemerkte
zunächst einen Audi auf der A39 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. In Höhe
des Heidbergtunnels fuhr der Audi dann unmittelbar hinter einem korrekt
fahrenden Opel und unterschritt dabei erheblich den vorgeschriebenen
Sicherheitsabstand. Dabei machte der Fahrer beleidigende Gesten zu dem
Vorausfahrenden. In der Folge überholte der Wagen den Opel rechts und scherte
knapp vor ihm wieder ein. Nur durch die schnelle Reaktion des 54-jährigen
Opelfahrers konnte ein Unfall verhindert werden.
Bei der Kontrolle des 45-jährigen Verursachers an der Anschlussstelle Sickte
zeigte sich dieser komplett uneinsichtig und beschuldigte stattdessen die
anderen Verkehrsteilnehmer. Da er weiter aggressiv und uneinsichtig auftrat,
wurde zur Vermeidung von weiteren Gefährdungen der Führerschein des Mannes nach
Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Braunschweig zur
Vorbereitung der Einziehung einbehalten. Der 45-Jährige darf bis auf weiteres
kein Auto mehr fahren, so dass seine 59-jährige Ehefrau, die bis zu diesem
Zeitpunkt Beifahrerin war, die Fahrt fortführen musste.
Den Beschuldigten erwartet nun ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung,
Nötigung sowie einer Beleidigung.
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Datum: 16.12.2019 - 11:16 Uhr
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