Gefälschte Dokumente und 24.000 Euro illegaler Arbeitslohn beschlagnahmt
(ots) - Die Feststellung von 16 unerlaubt aufhältigen Personen, dazu die
Einziehung von 24.000 EUR verbotener Arbeitsentgelte und 700 EUR an erhobener
Sicherheitsleistung für eingeleitete Strafverfahren - dies ist das Ergebnis von
Kontrollen der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf vom vergangenen Wochenende
(13. - 15. Dezember 2019)
In nahezu allen Fällen erhärtete sich der Verdacht der unerlaubten
Erwerbstätigkeit ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis.
So konnten beispielhalber sechs mutmaßliche Schwarzarbeiter auf dem Weg zurück
in ihre Heimat von der Bundespolizei "aufgehalten" werden. Die ukrainischen
Männer (20, 30, 33, 38, 40, 55) waren am Freitag, den 13. Dezember 2019
aufgefallen, als sie in einem Kleinbus auf der Autobahn A 4 in Richtung Polen
fuhren. Die versäumte Beantragung zwingend erforderlicher Visa wurde den sechs
Männern nun zum Verhängnis. Den bei Bauarbeiten in Rheinland-Pfalz illegal
erlangten Arbeitslohn beschlagnahmten die Beamten. Im Einzelfall sind Beträge
zwischen 900 Euro und 3.100 Euro - insgesamt 8.700 Euro - eingezogen worden.
Kurz vor der Ausreise nach Polen konnten am Sonntag gegen 18 Uhr zwei 22-jährige
Ukrainer kontrolliert werden. Es stellte sich heraus, dass die jungen Männer
unter falscher bulgarischer Identität in Berlin als Paketzusteller der
Schwarzarbeit nachgegangen waren. Die gefälschten bulgarischen Identitätskarten
wurden sichergestellt und bei beiden insgesamt 4.300 Euro illegaler Arbeitslohn
beschlagnahmt.
Ebenfalls zwei 22-jährige Ukrainer gingen in Schleswig-Holstein einer
Erwerbstätigkeit in einer Baumschule nach. Die vorgelegten Unterlagen für die
mehrmonatigen Praktika entsprachen nicht den Anforderungen. Weitere Ermittlungen
ergaben, dass die vorgetäuschten Praktika lediglich dazu dienen sollten, die
beabsichtigte unerlaubte Arbeitsaufnahme zu "legalisieren".
Bei den Beiden wurden Arbeitsentgelte in Höhe von insgesamt 7.800 EUR
eingezogen.
Nach getaner (Schwarz)Arbeit sind in gleicherweise am Sonntag einem 25-Jährigen
2.300 Euro abgenommen worden. Bei dem beschlagnahmten Geld handelte es sich
genauso um illegal erlangten Arbeitslohn. Der Mann hatte in Bayern unerlaubt
gearbeitet.
Über die Aufenthaltsbeendigung und mögliche Einreisesperren entscheidet am
heutigen Montag, den 16. Dezember 2019 die zuständige Ausländerbehörde.
Aufgrund der detaillierten Aussagen wurden auch gegen mehrere in Deutschland
ansässigen Arbeitgeber Ermittlungen eingeleitet.
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Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 36 26 61 10
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Datum: 16.12.2019 - 14:17 Uhr
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