Falschgeld in Verkehr gebracht - zwei Tatverdächtige ermittelt (Landkreis Tübingen)
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen
und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen ermitteln
gegen zwei Männer aus einer Tübinger Kreisgemeinde im Alter von 50 und 29 Jahren
wegen des Verdachts der Geldfälschung.
Seit November 2019 wurden in einer Gaststätte im Landkreis Tübingen zeitversetzt
mehrere falsche 10 EUR-Scheine in Verkehr gebracht, die auf der Rückseite die
Aufschrift "copy" trugen. Hierbei handelte es sich um sogenanntes "Movie-Money",
also Theater-Geld", welches legal über das Internet bezogen werden kann.
Das Inverkehrbringen falscher Geldscheine kann den Verbrechenstatbestand des §
146 StGB (Geldfälschung) erfüllen.
Durch zeitintensive Ermittlungen gelangte das Kriminalkommissariat Tübingen auf
die Spur der zwei Tatverdächtigen. Die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkte
daraufhin Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnung der Beschuldigten. Am
Freitagmorgen fanden und beschlagnahmten die Kriminalbeamten dort Dutzende
solcher Scheine mit der Aufschrift "copy" oder "Prop copy".
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei warnen vor diesem Spielgeld: Sämtliche
Sicherheitsmerkmale wie Hologramme, Sicherheitsfaden und Wasserzeichen fehlen.
Allerdings haben sie fast dieselbe Größe und Farbe wie echte Banknoten.
Gefälschte Banknoten werden oft an Tankstellen oder Geschäften ausgegeben, wo
die Täter meist geringwertige Gegenstände einkaufen um möglichst viel echtes
Wechselgeld zu erhalten. Sollten Sie solches Spielgeld angenommen haben, melden
Sie sich bei der Polizei.
Zum Schutz vor Falschgeld raten Polizei und Staatsanwaltschaft daher:
-Informieren Sie sich über die Sicherheitsmerkmale der echten
Euro-Banknoten
-Überprüfen Sie die Geldscheine, bevor Sie sie entgegennehmen
-Stecken Sie verdächtige Geldscheine in einen Umschlag und
übergeben sie diesen zur Spurensicherung der Polizei
-Prägen Sie sich das Aussehen von Tatverdächtigen, deren
Begleitpersonen sowie benutzte Fahrzeuge genau ein
-Informieren Sie unverzüglich die Polizei und teilen Sie Ihre
Beobachtungen mit
Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.
Weitere Tipps zum Schutz vor Falschgeld und den Euro-Sicherheitsmerkmalen finden
Sie auch im Internet unter
www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Bargeld/Falschgeld/falschgeld.html oder
www.polizei-beratung.de.
Bis sich die beiden Männer gegebenenfalls vor Gericht verantworten müssen,
befinden sie sich auf freiem Fuß. (mr)
Rückfragen bitte an:
Martin Raff (mr), Telefon 07121/942-1105
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 16.12.2019 - 15:30 Uhr
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