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Alle Jahre wieder...wenn das Geschenk nicht kommt / Der Zoll informiert, was bei Paketen aus dem Ausland zu beachten ist

ID: 2269134

(ots) - Technik aus den USA, Kleidung aus Frankreich, Lebensmittel aus
Kanada oder Kosmetik aus Australien - Bestellungen im Internet sind einfach und
schnell getätigt. Allerdings müssen bei Internetbestellungen aus einem Drittland
Bestimmungen beachtet werden, wenn das Geschenk rechtzeitig zu Weihnachten
eintreffen soll. So fallen möglicherweise zusätzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuern
und Verbrauchsteuern, wie beispielsweise bei Kaffee oder anderen Genussmitteln,
an. Darauf macht das Hauptzollamt Karlsruhe aufmerksam.

Wird das Paket von einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) abgeschickt,
müssen Wert und Inhalt der Sendung klar erkennbar sein. Auch darf der Inhalt
keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen, das heißt, nicht gegen Gesetze
verstoßen. "Ansonsten wird das Paket nicht direkt zugestellt, sondern zum
nächstgelegenen Zollamt gebracht", so Stephanie Henig, Sprecherin des
Hauptzollamts.

Gefälschte Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen des
Originalherstellers versehen sind, sogenannte Plagiate, finden immer öfter den
Weg in den Warenkorb. Diese täuschen den Verbraucher oft über Herkunft und
Qualität. Stellt sich eine Ware als Plagiat heraus, wird sie sichergestellt und
vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten nicht erstattet, gegebenenfalls
wird ein zivilrechtliches Verfahren vom Rechteinhaber eingeleitet. "Die Einfuhr
von geschützten Tieren und Pflanzen kann sogar strafrechtliche Folgen nach sich
ziehen", so Henig.

Auch bei Medikamenten ist Vorsicht geboten. Privatpersonen dürfen nach dem
deutschen Arzneimittelrecht grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland
beziehen. Auch Präparate, die möglicherweise im Ausland frei gehandelt werden,
wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, können in Deutschland als
Arzneimittel gelten und unterliegen damit dem Arzneimittelgesetz. Sie dürfen dem




Empfänger nicht ausgehändigt werden.

Doch auch wenn alles in Ordnung ist und die Sendung vom Zoll ausgehändigt wird,
können Kosten entstehen. Ab einem Warenwert von mehr als 22 Euro muss die
Einfuhrumsatzsteuer von sieben oder 19 Prozent und gegebenenfalls
Verbrauchsteuern entrichtet werden. Beziffert sich der Wert auf mehr als 150
Euro, fällt auch der warenabhängige Zoll an. Wichtig zu wissen: Die
Bemessungsgrundlage für die Abgaben bezieht sich auf den tatsächlich
entrichteten Betrag, also inklusive Portokosten, wenn diese vom Empfänger
bezahlt wurden. So landet ein T-Shirt für umgerechnet 21 Euro beim Zollamt, wenn
noch Versandkosten hinzukommen. Auch reine Geschenksendungen von einem privaten
Absender an einen privaten Empfänger sind nur bis zu einem Wert von 45 Euro frei
von Abgaben. Ratsam ist es, sich am besten schon vor einer Bestellung über
mögliche Gebühren zu informieren. Die zentrale Auskunftstelle hat die
Telefonnummer (0351) 44 83 45 10. Weitere Informationen finden sich auch im
Internet unter www.zoll.de oder in der Smartphone-App "Zoll und Post" für
Android und iOS.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Stephanie Henig
Pressesprecherin
Telefon: 0721/3710-328
E-Mail: presse.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121249/4471210
OTS: Hauptzollamt Karlsruhe

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 17.12.2019 - 08:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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