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Haftbefehl bezahlt - Reise fortgesetzt

ID: 2269372

(ots) - Am Montagabend wurde eine 44-jährige Ukrainerin am
Flughafen Hahn bei der Einreisekontrolle aus Lwiw/Ukraine von der Bundespolizei
verhaftet.

Wegen eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrs- sowie
Pflichtversicherungsgesetzes wurde sie im April 2019 zu einer Haftstrafe von 30
Tagen, abwendbar durch die Zahlung von 820 Euro, verurteilt.

Die geforderte Geldstrafe konnte sie entrichten und ihre Reise innerhalb
Deutschlands fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0175 - 9028191
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70138/4471548
OTS: Bundespolizeiinspektion Trier

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Datum: 17.12.2019 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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