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Wegen Handels von rund einem Kilogramm Marihuana zu 5 Jahren und 6 Monate Freiheitsstrafe verurteilt

ID: 2269911

(ots) - Zu 5 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe hat das
Landgericht München II einen 30-jährigen Russen wegen bewaffneten Handels mit
Marihuana in fünf Fällen rechtskräftig verurteilt. Nach den Ermittlungen des
Zollfahndungamtes München hat er im Verlauf des Jahres 2018 insgesamt ein
Kilogramm Marihuana (also je Einzelfall 200 Gramm) von einer anderweitigen
Person angekauft und in der Folge an einen festen Stamm von Abnehmern
weitergegeben.

Bei seiner Festnahme und der anschließenden Durchsuchung der Wohnung in Bad Tölz
Ende 2018 fanden die Ermittler des Zolls neben weiteren knapp 100 Gramm
Marihuana auch einen Rucksack, der Utensilien zum portionsgerechten Verkauf
(Feinwaage, Verpackungsmaterial) des Rauschgifts enthielt. Darunter befand sich
allerdings auch ein sogenanntes Butterflymesser, welches als verbotener
Gegenstand nach dem Waffengesetz zu werten ist und sich in der Gesamtschau
strafverschärfend als bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln darstellte.

Das Rauschgift hat der Verurteilte von einem 24-jährigen Deutschen, der das
Marihuana zuvor mit einem Kurier aus Spanien einschmuggeln ließ. Er war Mitte
2018 zu 4 Jahren Freiheitsstrafe wegen Schmuggels von knapp 10 Kilogramm
Marihuanas verurteilt worden.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt München
Pressesprecher
Christian Schüttenkopf
Telefon: 089 5109 1660
Fax: 089 5109 1180
E-Mail: presse(at)zfam.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116259/4472308
OTS: Zollfahndungsamt München

Original-Content von: Zollfahndungsamt München, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 18.12.2019 - 08:13 Uhr
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München Bad Tölz



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