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Pressemeldung zu Testkäufen in Braunlage und Hohegeiß

ID: 2269982

(ots) - Jugendliche Testkäuferinnen kaufen in Braunlage erfolgreich
Alkohol

In sechs von zehn geprüften Betrieben in Braunlage und Hohegeiß haben
Gewerbetreibende diese Woche Alkohol an jugendliche Testkäuferinnen abgegeben.
In zwei Geschäften war das Jugendschutzgesetz nicht ausgehängt, in zwei
Geschäften war nur ein stark veraltetes Jugendschutzgesetz ausgehängt. Die
Verkäuferinnen und Verkäufer bekommen Ordnungswidrigkeitenanzeigen vom Landkreis
Goslar.

In Braunlage und Hohegeiß wurden Supermärkte, Tankstellen und kleinere Geschäfte
des Lebensmitteleinzelhandels aufgesucht. Den Geschäftsleuten werden faire
Bedingungen geboten. Die Jugendlichen sind angewiesen, auf Nachfrage ihr wahres
Alter zu nennen und ihren Ausweis zu zeigen. Sie dürfen die Verkäuferinnen und
Verkäufer nicht überreden, ihnen die alkoholischen Getränke zu verkaufen. Sie
versuchen immer Waren zu kaufen, die nur an Personen über 18 Jahren abgegeben
werden dürfen.

Ein Verkäufer hatte den jungen Frauen erst Alkohol verkauft, sie dann aber nach
einer Rückfrage doch nicht aus dem Geschäft gehen lassen und den Verkauf von
sich aus rückabgewickelt. Andere ließen sich zwar den Ausweis der Jugendlichen
zeigen, verrechneten sich jedoch bei der Feststellung des Lebensalters.

Die Überprüfung der Gewerbetreibenden durch Testkäufe erfolgte unter der
Federführung vom Jugendschutz des Landkreises Goslar, Fachbereich Familie,
Jugend & Soziales, dem Fachbereich Ordnung, Verkehr & Bevölkerungsschutz, dem
Ordnungsamt der Stadt Braunlage und der Polizeiinspektion Goslar. Die Testkäufe
führten zwei Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren durch.

Verkaufsstellen für Alkohol und Zigaretten sind verpflichtet, die für Ihren
Betrieb geltenden Regeln des Jugendschutzgesetzes deutlich sichtbar auszuhängen.
Die Betroffenen müssen mit Bußgeldern in Höhe von 150,00 EUR bei Verkauf von




Alkohol bzw. 75,00 EUR bei unterlassenem Aushang des Jugendschutzgesetzes
rechnen. Verkauft der Betreiber eines Betriebes selbst, beträgt das Bußgeld
sogar 300 Euro. Auch im kommenden Jahr werden Landkreis Goslar und Polizei
Goslar die Kontrollen mit Testkäufern fortführen.

i.A. Holzhausen, POK

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle(at)pi-gs.polizei.niedersachsen.de


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OTS: Polizeiinspektion Goslar

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Datum: 18.12.2019 - 09:24 Uhr
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