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Keine Anhebung der Höchstgrenze für "legalen" Cannabis-Besitz in Bayern!

ID: 2270325

(ots) - 18. Dezember 2019 - Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
sieht die Forderung von Daniela Ludwig, der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung, nach einer Anpassung der Höchstgrenzen für den "legalen" Besitz
von Cannabis in Deutschland kritisch. Denn dies würde zu einer Anhebung der
Höchstgrenze in Bayern führen. "Es müssen weiterhin polizeiliche Ermittlungen
hinsichtlich des Erwerbs und Handels mit Cannabis möglich sein. Auch der Besitz
geringer Mengen dieses Rauschgifts muss konsequent sanktioniert werden. Die
regelmäßige Einstellung von Strafverfahren ist ein falsches Signal an
Konsumenten geringer Cannabis-Mengen", sagt Landesvorsitzender Rainer
Nachtigall. Er schlägt stattdessen vor, diese Fälle künftig als
Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Ein entsprechend hohes Bußgeld wäre nach seiner
Auffassung besser als gar keine Sanktion.

"Die eigentlich bestehende Strafbarkeit des Besitzes geringer Cannabis-Mengen
wird wegen des verfassungsrechtlichen Übermaßgebotes durch die Einstellung der
Strafverfahren nicht durchgesetzt. Dies hat dazu geführt, dass viele Bürgerinnen
und Bürger, vor allem junge Menschen, nicht mehr wissen, dass Cannabis eine
illegale Droge ist. Dadurch läuft das Gesetz ins Leere. Daher sollte der Staat
aus Gründen der Generalprävention beim Besitz von Kleinmengen von Cannabis als
Substanz mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen zumindest eine
Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße verhängen", so Nachtigall. "Bei
wiederholter Begehung muss sich die OWI zur Straftat qualifizieren." Um
Cannabiskonsumenten von der Droge abzubringen, wäre für den Gewerkschafter auch
vorstellbar, dass die Geldbuße bei der Teilnahme an einer verpflichtenden
Drogenberatung entfällt.

Rückfragen bitte an:

DPolG Bayern
Markus Haiß
Telefon: 089552794918
E-Mail: markus.haiss(at)dpolg-bayern.de




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Über die DPolG Bayern:
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Datum: 18.12.2019 - 13:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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