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Neue Strategie im Kampf gegen Mehrfach- und Intensivtäter

ID: 2270370

(ots) - Mit einer neuen Strategie werden Polizei und Staatsanwaltschaften
in Rheinland-Pfalz die Verfolgung von Mehrfach- und Intensivtätern (MIT)
optimieren. Die Bekämpfung von MIT-Kriminalität werde künftig in landesweit
einheitlicher Form in den Fokus gerückt, um mit qualitativ hochwertigen
Standards eine zielgerichtete und nachhaltige Strafverfolgung zu gewährleisten,
wie Innenminister Roger Lewentz und Justizminister Herbert Mertin bei der
Vorstellung des Konzeptes betonten. Im Vordergrund steht dabei ein am Täter
orientiertes Vorgehen, bei dem alle Erkenntnisse zur Person, zum Umfeld und zu
den Hintergründen der Straffälligkeit zusammengeführt werden. Soweit
ausländische MIT betroffen sind, sollen auch alle möglichen
aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen geprüft und ausgeschöpft werden.

"Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass eine relativ kleine Zahl von
Straftätern für einen überproportional großen Anteil von Straftaten
verantwortlich ist. Für Rheinland-Pfalz zeigt die Kriminalitätsstatistik 2018,
dass 0,8 Prozent der Tatverdächtigen mehr als zehn Prozent der aufgeklärten
Straftaten begangen haben, 34 davon waren sogar für mehr als 50 Taten
verantwortlich", so Innenminister Roger Lewentz. Als Mehrfach- und Intensivtäter
werden Personen angesehen, die über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von
Straftaten begehen und aller kriminalistischen Erfahrungen nach auch weiterhin
begehen werden.

Ein wichtiges Element der Strategie ist die zentrale Auswertung der
polizeilichen Informationssysteme beim Landeskriminalamt", erläuterte Minister
Lewentz. Dabei würden auch Täter erkannt, die mit ihren Taten in
unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen oder auch in anderen Ländern oder
Staaten auffallen. "Das LKA wird zu jedem erkannten Mehrfach- und Intensivtäter
in allen der Polizei zur Verfügung stehen Dateien recherchieren und aus den




Informationen sogenannte Personagramme erstellen", sagte Lewentz. Dabei werde
auch die Identitätsüberprüfung eine wichtige Rolle spielen, um Aliaspersonalien
aufzudecken.

Nach der Auswertung der vorhandenen Informationen durch die zuständigen
Polizeipräsidien wird im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft über die
Einstufung als MIT entschieden. Bei den Staatsanwaltschaften werden die
strafrechtlichen Ermittlungen zu einem Mehrfach- und Intensivtäter bei einem
Dezernenten bzw. einer Dezernentin konzentriert, um die täterorientierte
Vorgehensweise konsequent fortzuführen. Der Staatsanwaltschaft kommt die Aufgabe
zu, sämtliche Verfahren zu dem betreffenden Beschuldigten beizuziehen und in
einer Hand als Eilfall zu bearbeiten. So kann überprüft werden, ob die
Gesamtschau Anlass für eine Neubewertung prozessualer Maßnahmen und früherer
Entscheidungen gibt.

"Diese Vorgehensweise verschafft eine möglichst breite Erkenntnisgrundlage vor
allem für Haftbefehlsanträge", betonte Minister Mertin. Er sei zuversichtlich,
dass sich die Mehrarbeit letztlich auszahle. "Unser Ziel muss es sein, möglichst
weitere Straftaten zu verhindern und schnell auf begangenes Unrecht zu
reagieren", so Mertin weiter. Das Konzept wird mit dem neuen Jahr zunächst in
einer sechsmonatigen Pilotphase getestet und parallel ausgewertet werden.

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Datum: 18.12.2019 - 13:22 Uhr
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