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Versammlungen rechtzeitig anmelden Polizei weist auf Rechtslage bei Kundgebungen hin

ID: 2270723

(ots) - Ob "Fridays For Future"-Kundgebungen, "Trecker-Proteste"
oder "Mahnfeuer" von Landwirten: Nicht jeder Bürger weiß, wie er sich verhalten
muss, wenn er eine Versammlung oder eine Demo durchführen will. Die Polizei
Höxter gibt dazu wichtige Hinweise: Die Polizei hat die Aufgabe, das Grundrecht
auf Versammlungsfreiheit besonders zu schützen. Das Versammlungsgesetz sieht
vor, dass Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge spätestens 48 Stunden
vor der Bekanntgabe anzumelden sind. Die zuständige Versammlungsbehörde ist für
den hiesigen Bereich die Kreispolizeibehörde Höxter. "Im Vorfeld beraten wir die
Anmelderin oder den Anmelder", sagt Jörg Niggemann als Polizeisprecher. Probleme
und Missverständnisse können vorab in einem klärenden Gespräch ausgeräumt werden
oder entstehen erst gar nicht. Die Anmeldung wird ggf. unter Erteilung von
Auflagen bestätigt und ist für die Bürger kostenfrei. Der Veranstalter oder
Leiter, der ohne Anmeldung eine Versammlung durchführt, begeht eine Straftat.
Die Polizei ist dann im Ermittlungszwang und muss diese Straftat aufklären.
Anschließend gibt sie die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Paderborn zur
Entscheidung ab. "Wir haben dann keine Wahl mehr und haben zu ermitteln", sagt
Niggemann. Weitere Informationen hält der zuständige Ansprechpartner der
Kreispolizeibehörde Höxter, Stefan Schrott, bereit. Rechtsinfos können bei ihm
unter der Telefonnummer 05271/9621366, erfragt werden. Weitere Hinweise sind auf
der Serviceseite im Internet hinterlegt: https://hoexter.polizei.nrw

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Höxter
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Bismarckstraße 18
37671 Höxter

Telefon: 05271 / 962 -1521
E-Mail: pressestelle.hoexter(at)polizei.nrw.de
https://hoexter.polizei.nrw/

Ansprechpartner außerhalb der Bürozeiten:




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Telefon: 05271 962 1222

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65848/4473621
OTS: Kreispolizeibehörde Höxter

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Datum: 19.12.2019 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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